2176/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.12.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abg. Mag. Ruth Becher

Genossinnen und Genossen

 

 

betreffend Kostentragung des CO2-Preises im Wohnbereich durch die Vermieter*innen

 

Von den rund 4 Millionen Hauptwohnsitzhaushalten in Österreich werden 910.000 mit Erdgas und 509.000 mit Heizöl beheizt. In Wien heizen von 911.000 Haushalten fast die Hälfte (442.000) mit Erdgas.

 

Im Gegensatz zu den Eigentümer*innen von Wohnungen und Einfamilienhäusern können sich Mieter*innen nicht das Heizsystem aussuchen und tragen somit über die Verträge mit den Energieversorgern zur Gänze den CO2-Preis.

 

Das ist nicht nur unsozial, sondern auch ökologisch problematisch, da die Vermieter*innen keinen Anreiz haben, alte, umweltschädliche und teure Heizsysteme zu tauschen. Die Mieter*innen kommen zur Gänze für die Kosten auf. Da die Vermieter*innen für das Heizsystem verantwortlich sind, wäre hier die Kostentragung umzukehren.

 

In Deutschland wurde im kürzlich abgeschlossenen Koalitionsübereinkommen von SPD, Grünen und FDP (Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, S. 90f) festgeschrieben, dass auch die Vermieter*innen in die Pflicht genommen werden.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die für die CO2-Bepreisung im Wohnbereich eine Kostentragung durch die Vermieter*innen vorsieht.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss vorgeschlagen.