2179/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.12.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Erwin Angerer, Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verlängerung der Familienbeihilfe und der Lehrlingsfreifahrt

 

 

Laut einer Studie, die im Auftrag der WKO durchgeführt wurde[1], waren im September 2020 62 Prozent der Betriebe von starkem Fachkräftemangel betroffen. Insgesamt gaben 81 Prozent der Betriebe an, dass sie zumindest in irgendeiner Form vom Mangel an Fachkräften betroffen sind. „Besonders intensiv wird der Mangel an Fachkräften am Bau, in der Herstellung von Holzwaren, im Tourismus, im handwerklich-technischen Bereich sowie in mittelgroßen Betrieben erlebt. Hochgerechnet auf Österreich kann zum Befragungszeitpunkt September 2020 von einem geschätzten Fachkräftebedarf (offene Stellen) von rund 177.000 Personen (bezogen auf alle Mitgliedsbetriebe der WKO) ausgegangen werden.“ In rund 61 Prozent der Betriebe hat der Fachkräftemangel auch zu Umsatzeinbußen geführt. Rund 50 Prozent der Unternehmen gaben an, dass in Folge des Mangels auch weniger qualifizierte Bewerber eingestellt werden mussten, was sich wiederum auf die Möglichkeit zur Innovation bzw. Entwicklung neuer Produkte auswirkte. Zudem wird von über 70 Prozent der Betriebe eine Verschärfung des Fachkräftemangels in den nächsten drei Jahren befürchtet.

 

Trotz dieses immensen Fachkräftemangels, gibt es in Österreich immer noch zahlreiche finanzielle und bürokratische Hürden, die es vielen jungen Menschen nicht ermöglichen, eine Ausbildung zu absolvieren oder eine Lehre zu beginnen. Dazu zählt beispielsweise die zeitliche Limitierung des Bezuges der Familienbeihilfe bis zum 24. Geburtstag des Kindes der Antragsteller und der Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt, deren Voraussetzung der Bezug der Familienbeihilfe ist[2]: „Lehrlinge in einem ankerkannten Lehrverhältnis, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die Familienbeihilfe bezogen wird, können für die Dauer der Lehrzeit bei Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen an der Lehrlingsfreifahrt (zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte) teilnehmen.“[3] Nur in Ausnahmefällen wird darüber hinaus eine Auszahlung der Familienbeihilfe und der Lehrlingsfreifahrt bis zum 25. Geburtstag gewährt.

 

Tatsache ist jedoch, dass sich viele Österreicherinnen und Österreicher oft erst nach einer bereits abgeschlossenen Ausbildung oder eines Studiums darüber klar werden, wo sie ihr beruflicher Weg in den nächsten 40 Jahren hinführen soll oder sie aufgrund anderer Lebensumstände (z.B. Krankheit, …) nicht dazu in der Lage waren ihre Ausbildung zu einem früheren Zeitpunkt zu beginnen und abzuschließen. Wer aber nach seinem 24. Geburtstag eine Berufsausbildung oder Lehre machen möchte, dem werden in Österreich finanzielle Steine in den Weg gelegt. Viele junge, motivierte und talentierte Personen, die in Zukunft als qualifizierte Arbeitskräfte in heimischen Betrieben tätig sein könnten, entscheiden sich daher gegen eine neuerliche Berufsausbildung oder gehen gar ins Ausland, um sich ihren beruflichen Traum zu erfüllen. Eine vermehrte Abwanderung und ein immenser Fachkräftemangel sind die Folge.

 

Mit der Familienbeihilfe und der Lehrlingsfreifahrt wird für viele Auszubildende ein entscheidender Beitrag zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten geleistet. Es sollte daher in Österreich jeder ausreichend Zeit haben, eine Lehre oder Ausbildung zu absolvieren bzw. einen zweiten Berufsweg einzuschlagen, und dafür sowohl die Familienbeihilfe als auch die Lehrlingsfreifahrt erhalten – zumindest bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert die Altersgrenze für den Anspruch auf Familienbeihilfe im Falle einer Berufsausbildung bis zum 27. Geburtstag des Kindes der Antragsteller zu erhöhen und auch die Lehrlingsfreifahrt für Auszubildende bis zu diesem Datum zu gewähren.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend ersucht.



[1] https://news.wko.at/news/oesterreich/ibw-summary_Fachkraeftebedarf_mangel-in-Oesterreich-2020_FIN.pdf

[2] https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/4/1/Seite.450233.html

[3] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/weitere-leistungen-fuer-familien/freifahrt-fahrtenbeihilfen/lehrlingsfreifahrt.html