22/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.10.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten KO Herbert Kickl, Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend ORF ohne Zwangsgebühren

 

 

Das Volksbegehren zur Abschaffung der Rundfunkgebühren und seine 320.239 Unterstützer haben klar und deutlich gezeigt, dass das System der Gebührenhoheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Disposition steht. Ein veränderter Medienmarkt, in dem Digitalisierung, Streaming und mobile Nutzung die Art und Weise wie Medien genutzt werden bestimmen, braucht auch veränderte Finanzierungsmodelle und dies trifft in besonderer Form auch auf den ORF zu.

 

Dem öffentlich-rechtlichen Kernauftrag wurde der ORF schon in den letzten Jahren nicht mehr in dem Ausmaß gerecht, wie es das Gesetz vorsieht und von den Gebührenzahlern daher zu Recht bemängelt wird. Das Ziel eines öffentlichen Rundfunks muss es sein hochwertige Qualitätsinformation zu bieten und für die nachhaltige Identitätssicherung insbesondere die Leistungen österreichischer Künstler, Sportler und Produzenten im öffentlich-rechtlichen Auftrag als Schwerpunkt zu begreifen.

 

Die gesamte Medienbranche sieht sich vor dem Hintergrund der Digitalisierung einer tiefgreifenden Veränderung gegenüber. Der digitale Wandel betrifft alle Mediengattungen und Teilbereiche, von Print bis TV, von der Redaktion über die Produktion und den Vertrieb bis hin zum Nutzungsverhalten. Medienunternehmen müssen aufgrund dieser Entwicklung ihre Geschäftsmodelle anpassen und zahlreiche Prozesse vollkommen neu denken. Dem ORF mit seiner digitalen Plattform kommt neben dem freien Wettbewerb der privaten Anbieter eine besondere Rolle und Sonderstellung  zu,  die  im  Zusammenhang  mit  den  digitalen  Plattformen  der  anderen  Medienunternehmen  besonders  definiert  werden  muss. 

 

Die zur Erreichung dieser Ziele notwendige Finanzierung des öffentlichen Rundfunks ist in vielen EU-Mitgliedstaaten ein aktuelles und vieldiskutiertes Thema. Eine Finanzierung über Rundfunkgebühren ist dabei keineswegs das einzige gangbare Modell. In den meisten der 28 EU-Mitgliedstaaten speist sich der öffentliche Rundfunkaus einem Finanzierungsmix. Laut Bericht der European Broadcasting Union (EBU, 2017) stammen durchschnittlich 77,6 % aus öffentlichen Quellen (öffentliche Mittel oder Gebühren) – den Rest bilden überwiegend Einnahmen aus Werbung. Derzeit haben 13 der 28 EU-Mitgliedstaaten ein vorrangig durch Gebühren finanziertes Rundfunkmodell, während in 14 Staaten die Finanzierung überwiegend aus öffentlichen Mitteln erfolgt (insbesondere Staatsbudget, Subventionen, Steuern). In Malta speist sich der öffentliche Rundfunk jedoch sogar vorwiegend aus Werbeeinnahmen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Novellierung des ORF-Gesetzes und des Rundfunkgebührengesetz mit Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den ORF an die Anforderungen der österreichischen Bevölkerung vorzulegen.

 

Die Novelle soll dabei vor allem folgende Punkte umfassen:

 

·        Abschaffung der ORF-Gebühren

·        Eindeutige Formulierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags im Gesetz

·        Weiterentwicklung der Strukturen und Gremien (ORF-Gesetz NEU) an die Erfordernisse des öffentlich-rechtlichen Auftrags

·        Verschärfung der Transparenzbestimmungen zur Sicherung einer objektiven und unabhängigen Berichterstattung

·        Nebenbeschäftigungen von ORF-Mitarbeitern nur mit Sondergenehmigung des Stiftungsrats

·        eine umfassende Digitalisierungsstrategie“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.