2434/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.04.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

Der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend

 

Strafbarkeit des Versendens von „Dickpics“.

 

Der „Trend“, ungefragt Bilder von (meist männlichen) Genitalien im Internet über Soziale Medien zu verschicken, greift immer weiter um sich. Betroffen sind insbesondere Frauen. Zunehmend auch junge Frauen und Mädchen, wie Beratungsstellen kritisieren.

Die Kleine Zeitung berichtete am 12.2.2022:

„Zuletzt wurden laut Daniela Grabovac, Initiatorin der App „BanHate“, innerhalb eines Monats 30 solcher Bilder über die App gemeldet, die eigentlich zur (Straf-)Verfolgung von Hasspostings gedacht ist. „Auch in unseren Workshops mit Jugendlichen wird uns von jungen Frauen und oft sogar Mädchen unter 14 berichtet, dass sie unaufgefordert solche Bilder geschickt bekommen“, so Grabovac, die auch die Antidiskriminierungsstelle leitet. „Häufig folgt auch eine Aufforderung zum Geschlechtsverkehr auf die Bilder.[1]

Das ungefragte Versenden solcher Dickpics ist eine Grenzüberschreitung, Machtdemonstration und laut Expert*innen klar als sexuelle Belästigung einzustufen. Für Betroffene entsteht oft eine große psychische Belastung. Rechtliche Möglichkeiten dagegen vorzugehen gibt es in Österreich allerdings kaum. Für die Täter bleibt ein solches Verhalten meist ohne Konsequenzen.

In Österreich ist das Versenden von „Dickpics“ nicht gesetzlich geregelt und stellt keine gerichtlich strafbare sexuelle Belästigung dar. In anderen europäischen Ländern wie Deutschland oder Finnland wird hingegen längst radikal gegen unerwünschte Genitalfotos vorgegangen.

Das Versenden solcher Bilder gilt in Deutschland als „unerlaubtes Versenden pornografischer Schriften“ und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge haben. Auch in Finnland drohen beim Versenden von „Dickpics“ Haftstrafen.[2]

Ein rechtliches Vorgehen in Österreich ist aktuell nur möglich, wenn regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg Genitalfotos verschickt werden (beharrliche Verfolgung bzw. Stalking, § 107a StGB) oder bei unmündigen Opfern die Anbahnung von Sexualkontakten (§ 208a StGB) beabsichtigt ist.

 

Auf der deutschen Website Dickstinction.com können Betroffene „Dickpics“ hochladen und in weniger als einer Minute direkt zur Anzeige bringen.[3]

 

Sexuelle Gewalt und Machtmissbrauch sind in unserer Gesellschaft nach wie vor weit verbreitet. Häufig gibt es von Seiten der Täter auch kein Unrechtsbewusstsein: „Die fehlende Gesetzeslage für das Versenden von „Dickpics“ in Österreich, habe weitreichende Konsequenzen für Betroffene, so Romeo Bissuti, Psychotherapeut bei der Männerberatung Wien. „Viele Männer haben dahingehend kein Unrechtsbewusstsein für das Thema und denken, es sei in Ordnung, das zu tun.“ Hinzu komme meist ein toxisches Bild von Männlichkeit sowie die Objektivierung und Pornografisierung von Frauen.“[4]

Hinsichtlich der Strafbarkeit des Versendens von „Dickpics“ fehlen also aktuell gesetzliche Möglichkeiten. Diese gilt es ehestmöglich zu schaffen. Möglich wäre etwa die Änderung bzw. Erweiterung des § 218 StGB. Zu Abs. 1a: „Nach Abs. 1 ist auch zu bestrafen, wer eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt.“, könnte ein Absatz 1b hinzugefügt werden, nachdem auch zu bestrafen ist, wer eine anderen Person durch Übersendung einer bildlichen Darstellung einer solchen in ihrer Würde verletzt.

 Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Justizministerin, wird aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzesentwurf für die Strafbarkeit des ungefragten Versendens von „Dickpics“ dem Nationalrat vorzulegen. Angeregt wird eine Ergänzung bzw. Erweiterung des § 218 StGB.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.

 



[1] Vgl.: Trend in Schulen angekommen: "Dickpics sind sexuelle Belästigung" – gegen die man rechtlich wenig tun kann « kleinezeitung.at

[2] Vgl.: Belästigung: Die Plage der „Dickpics“ - news.ORF.at

[3] Vgl.: Dickstinction - Access to justice

[4] Vgl.: Belästigung: Die Plage der „Dickpics“ - news.ORF.at