2852/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 12.10.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Mehr Transparenz bei Werkleistungen durch Dritte

 

Wenn Ministerien Aufträge an externe Unternehmen oder Privatpersonen vergeben, dann verbuchen sie die als sogenannte "Werkleistungen durch Dritte". Im Budget verschwinden sie somit auf dem Sammelkonto "Werkleistungen für Dritte", auf dem die unterschiedlichsten Werkleistungen gesammelt veranschlagt werden. Weder Öffentlichkeit noch Nationalrat haben damit einen detaillierten Einblick in die auf diesem Konto budgetierten Leistungen, in dem allein 2021 rund 3 Milliarden Euro an unterschiedlichsten Dienstleistungen durch Dritte gesammelt veranschlagt wurden. Dabei wurden auch in der Verrechnung nicht für eine ausreichende Transparenz gesorgt und diese Leistungen nur teilweise in den Anhangsangaben zum Bundesrechnungsabschluss gesondert den Aufwandskategorien der Rechnungslegungsverordnung zugeordnet.

Grund dafür ist, dass die auf diesem Konto veranschlagten Leistungen Dritter nicht aufgeschlüsselt werden - zB nach Art der zugekauften Leistung, z.B. Inseratenschaltungen, IT-Leistungen oder Kampagnenkosten, usw. Diese Aufschlüsselung könnte recht leicht durch eine Anpassung des Kontenplans erreicht werden, in dem zum Beispiel - wie beim Konto "Sonstiger Aufwand" auf Ebene der Kontenstelle - nach Art der zugekauften Leistungen differenziert wird. Für die Öffentlichkeit wäre somit - über ein paar Klicks online - leichter nachzuvollziehen, für welche Art von Werkleistungen Zahlungen in welcher Höhe budgetiert wurden.

Da die budgetierten Auszahlungen für Werkleistungen in den Bundesvoranschlägen zwischen 2020 und 2022 auffallend stark gestiegen waren, stellten NEOS im Herbst 2021 eine Serien-AF an alle betroffenen Ministerien, in der um Auskunft zu den auf dem Sammelkonto "Werkleistungen für Dritte" veranschlagten Positionen und Summen auf Ebene der Detailbudgets und Konten gebeten wurde. Aber auch die Beantwortung der Anfragen durch die Ministerien ergibt kein vollständiges oder transparentes Bild darüber, was und wieviel von Ministerien über Werkleistungen finanziert wird.

Nicht zuletzt die im vergangenen Jahr an die Öffentlichkeit gelangten Chat-Protokolle von hochrangigen Mitarbeitern des Finanzministeriums zeigten jedoch, wie wichtig umfassende Transparenz bei öffentlichen Auftragsvergaben ist. Wichtig wäre daher auch eine größere Transparenz beim Sammelkonto "Werkleistungen durch Dritte".

RH: Angaben zu Werkleistungen unvollständig und nicht ausreichend transparent

Selbst der Rechnungshof (RH) bemängelt im Rahmen seiner Prüfung des Bundesrechnungsabschluss 2021, dass im Bereich der Werkleistungen die Transparenz und Vollständigkeit der Anhangsangaben zum Bundesrechnungsabschluss eingeschränkt sind. Er stellte fest, dass unter den Werkleistungen sehr unterschiedliche Aufwendungen gesamthaft veranschlagt und verrechnet wurden und gerade einmal rd. 26% der Werkleistungen (795 Mio. EUR von 3,03 Mrd. EUR) gesondert dargestellt wurden (gem. § 24 Rechnungslegungsverordnung 2013, darunter IT–Dienstleistungen und –Wartungen, Werbeaufwand und Infokampagnen sowie Öffentlichkeitsarbeit, Repräsentationsaufwendungen, Beratungsleistungen und Sicherheitskosten)(https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_9/BRA_2021_Textteil_Band_3_-_9_Ordnungsma-ssigkeitspru-fung_BF.pdf).

Durch die fehlende Genauigkeit und Transparenz sowohl bei der Veranschlagung von Werkleistungen von Dritten, wie auch bei den Anhangsangaben beim Bundesrechnungsabschluss werden weder Parlament noch Öffentlichkeit angemessen über die von Dritten in Anspruch genommenen Leistungen informiert. Der Grundsatz von Vollständigkeit und Transparenz des Budgets, bzw. des Budgetvollzugs  ist damit nicht gesichert. Auch die Arbeit des Rechnungshof bei der Prüfung von Abschlussrechnungen gemäß § 9 Abs. 1 Rechnungshofgesetz wird dadurch erschwert.

Im Sinne eines effektiven und transparenten Einsatz von Steuergeldern ist es daher dringend notwendig, die Veranschlagung der von Unternehmen und Privaten bezogene Leistungen transparenter zu gestalten. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wofür öffentliche Mittel eingesetzt werden. Österreichs Bürger:innen haben zudem ein Recht auf die Wahrung der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Budgetgrundsätze.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, umgehend Anpassungen in der Kontenplanverordnung zur Sicherung einer höheren Transparenz und Vollständigkeit bei den Werkleistungen vorzunehmen. Ebenso sollte auf Einhaltung bereits bestehender Regelungen in der Rechnungslegungsverordnung, bzw. gegebenenfalls auf eine entsprechende Präzisierung dieser Regelungen hingewirkt werden."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.