3137/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 31.01.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern

 

Nicht jedes Kind in Österreich hat dieselben Startvoraussetzungen. Manche finden sich in Familien wieder, in denen Eltern beispielsweise suchtkrank sind oder ihnen Gewalt antun. Kann ein Kind nicht bei seiner Familie bleiben, weil es dort keine Rahmenbedingungen für eine gesunde Entwicklung vorfindet, gibt es die Möglichkeit, dass es von Pflegeeltern aufgenommen wird. Bei Gefahr in Verzug reicht die Zeit für die Auswahl von Pflegeeltern nicht immer und in solchen Fällen werden Kinder häufig zu Krisenpflegeeltern gebracht.

In Österreich ist die Situation für Krisenpflegeeltern von Bundesland zu Bundesland aber sehr unterschiedlich. Im Burgenland wurde die Krisenpflege beispielsweise erst vor kurzem als namentliche Erwähnung im Gesetz eingeführt, in Wien gibt es Anstellungsmodelle und in fast allen Bundesländern teilt man sich die verzweifelte Suche nach mehr Krisenpflegeeltern. Schon vor Jahren kritisierte die Volksanwaltschaft, dass es keine einheitlichen Modelle für Pflegeeltern gibt, wer beispielsweise zwischen Bundesländern umzieht, muss mit hohen bürokratischen Hürden rechnen. Eine dieser Hürden ist aber bundesweit einheitlich: Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. 

Denn Krisenpflegeeltern können erst nach 91 Tagen einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld geltend machen. Im September 2019 urteilte der Oberste Gerichtshof zwar, dass Krisenpflegeeltern ab dem ersten Tag Kinderbetreuungsgeld zustehe (1), möglicherweise aufgrund der direkt darauffolgenden Wahl wurde das Gesetz aber nie dem Urteil folgend angepasst. Der in den letzten Jahren anhaltende Mangel an Krisenpflegeeltern zeigt allerdings, dass für diese Tätigkeit eine gewisse Attraktivierung nötig ist. Gemessen an Krisen und Teuerung muss ein Durchsetzen des gerichtlich zugestandenen Rechts dementsprechend das Mindeste sein, wie Krisenpflegeeltern eine Anerkennung ihrer Tätigkeit gezeigt werden kann.

  1. https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20190730_OGH0002_010OBS00065_19K0000_000&IncludeSelf=False

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien, Integration und Medien, wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Krisenpflegeeltern Kinderbetreuungsgeld für die Zeit, in der sie ein Kind bei sich aufgenommen haben, ab dem ersten Tag beziehen können." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.