3270/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 29.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Endlich die geplante Glücksspielreform umsetzen!
ÖVP und Grüne verständigten sich in ihrem gemeinsamen Regierungsprogramm 2020 auf umfassende Reformen im Glücksspielwesen. (1) In einem Ministerratsvortrag vom Februar 2021 (2) legten die Koalitionspartner einen Maßnahmenplan für eine umfassende Neuordnung des Glücksspiels in Österreich vor - darunter eine Kompetenz-Entflechtung, Stärkung von Spielerschutz und Behördenbefugnissen im Kampf gegen das illegale Glücksspiel sowie Anpassungen im Konzessionsbereich.
Der Zeitplan war damals klar vorgegeben: im Ministerratsvortrag wurde angekündigt, dass das Gesetz bis Ende April 2021 in Begutachtung geschickt und bis Herbst 2021 parlamentarisch beschlossen würde. Zwei Jahre später fehlt von diesem Gesetz nach wie vor jede Spur.(3) Die Regierung kommt daher ihren eigenen Versprechungen und Ankündigungen nicht nach.
Auch bereits davor gesetzlich beschlossene Reformmaßnahmen im Bereich Spielerschutz, wie die Einführung eines österreichweiten Spielersperren-Registers, über das sich Spielsüchtige freiwillig für Glücksspiellokale sperren lassen können, werden von den Verantwortlichen, nämlich Finanz- und Sozialministerium, nicht umgesetzt. Jedes verschleppte Jahr im Spielerschutz gefährdet jedoch die Existenzen von tausenden Betroffenen und ihren Familien (eine Studie des Sozialministeriums geht von 64.000 spielsüchtigen Personen in Österreich aus - (4)).
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird dazu aufgefordert,
die im Ministerratsvortrag im Februar 2021 angekündigte Neuaufstellung des
Glücksspielwesens bis Ende 2023 umzusetzen. "
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.