3379/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.05.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Rosa Ecker, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Leistungsorientierte Lehrlingsentschädigung für Absolventen der Pflegelehre

 

 

Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und das Gesundheits-
und Krankenpflegegesetz geändert werden, wird nach vielen Jahren der Diskussion endlich das neue Ausbildungsmodul der Pflegelehre eingeführt:[1]

 

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über die Regierungsvorlage (2030 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert werden

 

Mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf soll die eine duale Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz zum Erwerb eines Abschlusses zur Pflegeassistenz oder zur Pflegefachassistenz nach Erfüllung der Schulpflicht ermöglicht werden. Damit werden ergänzend zu den bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten neue Optionen geschaffen.

 

In der Schweiz wurde bereits im Jahr 2003 eine duale Ausbildung im Gesundheitswesen (Fachmann / Fachfrau Gesundheit) eingeführt, die zahlenmäßig an dritter Stelle sowohl der Lehrausbildungen als auch bei den Abschlüssen liegt (vgl. Merçay/Grünig/Dolder, Gesundheitspersonal in der Schweiz – Nationaler Versorgungsbericht 2021, Obsan Bericht 03/2021). Mit der dualen Ausbildung als neue Form der beruflichen Erstausbildung der Sekundarstufe II sollen neue Perspektiven für interessierte Jugendliche und junge Erwachsene mit durchlässigen Bildungspfaden bis hin zum gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege geschaffen werden.

 

Im Hinblick auf die Anforderungen an den Berufsschulunterricht für die Lehrberufe in den Pflegeassistenzberufen, insbesondere die Unterrichtserteilung nach den Standards der Pflegeassistenzberufe Ausbildungsverordnung – PA-PFA-AV, BGBl. II Nr. 301/2016, sollen weiters das Schulorganisationsgesetz und das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz im Rahmen eines gesonderten Gesetzgebungsverfahrens angepasst werden.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. Mai 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Mag. Christian Ragger, Bedrana Ribo, MA, Mag. Julia Seidl sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen.

 

Für die FPÖ ist eine leistungsorientierte Lehrlingsentschädigung für Absolventen dieser neu eingeführten Pflegelehre ein entscheidender Eckpunkt für den Erfolg dieses neuen Ausbildungsmoduls:[2]

 

Für den freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Christian Ragger ist es ein Meilenstein in der österreichischen Pflegepolitik, dass die schwarz-grüne Bundesregierung endlich eine langjährige freiheitliche Forderung umsetzt: „Zur Begegnung des Fachkräftemangels, wo wir bis 2030 zwischen 75.000 und 100.00 neue Pflegerinnen und Pfleger brauchen, gibt es keine einfachen Lösungen und auch die neue Lehre zur Pflegeassistenz beziehungsweise Pflegefachassistenz ist nur ein Mosaikstein. Sie ist aber ein Schlüsselmoment, wenn es darum geht, das Ausbildungsangebot zu erweitern und einem breiten Kreis zugänglich zu machen. Die Schweiz zeigt seit 2004 vor, dass der Versorgungsgrad durch die dort zweitbeliebteste Lehre entschieden gestiegen ist“, sagte Ragger.

 

Die Lehrlingsentschädigung müsse sich aber an körperlich fordernden Berufen orientieren: „Es wurde kolportiert, dass Lehrlinge mit lediglich 650 im ersten und 1.500 Euro brutto im letzten Lehrjahr zu rechnen hätten. Wenn wir wirklich engagierte Menschen bekommen wollen, die anpacken können, so muss man sich an Berufe wie Maurer, Installateur und Fliesenleger halten – und da sind wir dann bei 900 im ersten und 2.000 Euro brutto im letzten Lehrjahr. Der Pflegeberuf ist hart und auch emotional fordernd, weshalb vernünftig abgegolten werden muss“, erklärte Ragger.

 

ÖVP und Grüne haben mit der nur brutto ausgezahlten „Pflegeprämie“ für Negativschlagzeilen gesorgt. Von 2.000 Euro bar auf die Hand war man da weit entfernt. „Wer verspricht, muss halten. Es geht nicht an, die Menschen vor den Kopf zu stoßen. Die Pflegeprämie soll nicht nur auf alle Berufe mit Pflegebezug – etwa auch Behindertenbetreuer - ausgeweitet werden, sondern auch ein finanzielles ‚Dankeschön‘ für den unermüdlichen Einsatz bedeuten und entlasten. Dazu ist es wichtig, dass auch die Lehrlinge von Beginn an umfassend profitieren sollen. Und wenn etwa die Ärztekammer hergeht und eine ‚Bleibeprämie‘ in Höhe von 24.000 Euro für zwei Jahre fordert, so muss auch bei Pflegekräften deutlich nach oben korrigiert werden“, stellte Ragger klar.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Eckpunkte umfasst:

·         Die gesetzliche Festlegung einer Mindestlehrlingsentschädigung im Ausmaß von 900 Euro brutto im ersten und 2.000 Euro brutto im letzten Lehrjahr für Absolventen der Pflegelehre

·         Die Berücksichtigung der Absolventen der Pflegelehre bei zukünftigen Pflegeprämien des Bundes und der Länder

·         Die Gewährleistung der berufsrechtlichen Durchlässigkeit des Ausbildungsmoduls der Pflegelehre zur Pflegeassistenz beziehungsweise Pflegefachassistenz im Gesamtaufbau der Pflegeausbildung bei den einzelnen Qualifikationen“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.



[1] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2037/fnameorig_1559064.html

[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230515_OTS0101/fpoe-ragger-die-pflegelehre-muss-auch-finanziell-attraktiv-sein