3414/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 25.05.2023
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen,

betreffend Rechtsdatenbank datenschutzrechtlicher Entscheidungen

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und hat in diesen ersten fünf Jahren den Rechtsschutz im digitalen Raum in Österreich entscheidend gestaltet. Auf Basis der DSGVO wurden durch Höchstgerichte und ordentlichen Gerichte eine Vielzahl an Entscheidungen, Rechtssätzen, Beschlüsse und Urteile gefasst. Sie prägen ebenso wie Bescheide und Erkenntnisse von Datenschutzbehörde und Bundesverwaltungsgericht den Datenschutz in Österreich. Auch in den Mitgliedstaaten der EU führt die Auslegung der DSGVO bei grundlegenden Rechtsfragen zu durchaus unterschiedlichen Entscheidungen.

Bis heute gibt es in Österreich jedoch keine Zusammenfassung zur Rechtsprechung nach der DSGVO durch nationale Aufsichtsbehörden und durch ordentliche Gerichte. Auch eine Bewertung der Entscheidungspraxis fehlt. Dieselbe Situation stellt sich auch auf europäischer Ebene dar, denn dort gibt es ebenfalls keine offizielle Zusammenstellung der europäischen Rechtsprechung zur DSGVO.

Die geringe Transparenz stellt zunehmend ein Problem für die Anwendung und Durchsetzung der DSGVO dar, zumal die Herausforderungen im Zusammenhang mit digitalen Entwicklungen (z. B. KI/AI-Act) von Tag zu Tag zunehmen. Digitales Geld, Chatkontrolle, Staatstrojaner, biometrische Massenüberwachung, Predictive Policing und Emotionserkennung stellen weitere Anwendungsfelder dar, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.

Um die Durchsetzung der DSGVO auch in Zukunft sicherzustellen, braucht es wesentlich mehr Öffentlichkeit und verstärkte Transparenz. Diese kann durch eine Rechtsdatenbank der österreichischen rechtskräftigen Entscheidungen in Datenschutzangelegenheiten hergestellt werden, die sowohl die Inhalte der Entscheidungen als auch die Höhe der Geldstrafen angibt. Wie viele und welche Rechtsmittel in den einzelnen Rechtsgängen ergriffen werden, muss künftig ebenfalls dargestellt werden. Zusätzlich bedarf es auf europäischer Ebene eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, alle rechtskräftigen datenschutzrechtlichen Entscheidungen zu veröffentlichen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, eine Rechtsdatenbank der österreichischen rechtskräftigen Entscheidungen in Datenschutzangelegenheiten durch nationale Aufsichtsbehörden und ordentliche Gerichte einzurichten, welche Inhalte der Entscheidungen, die Höhe der Geldstrafen sowie ergriffene Rechtsmittel darstellt. Zu einer einheitlichen Auffindung wird das BMF ersucht, die Datenbank auch ins Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu implementieren. Weiters wird die Bundesministerin für Justiz aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten einzusetzen, alle rechtskräftigen datenschutzrechtlichen Entscheidungen zu veröffentlichen.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss