Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bundesgesetzes über einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG)

Das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG), BGBl. I Nr. 117/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 41/2023, wird wie folgt geändert:

1. § 4 erster Satz lautet:

„Die Förderung der förderfähigen Kosten nach diesem Bundesgesetz durch andere öffentliche Rechtsträger ist nicht zulässig.“

4. Nach § 15 Abs. 1c wird folgender Abs. 1d eingefügt:

„(1d) § 4 erster Satz in der Fassung des BGBl. I Nr. XX/XXXX tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“