3481/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 05.07.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Weniger Frühpensionen

Im Schnitt gehen die Österreicherinnen und Österreicher nach 33 Beitragsjahren aus eigenem Erwerb in Pension und beziehen die Leistung dann durchschnittlich 23 Jahre lang. Man muss keine Mathematikerin sein, um zu erkennen, dass sich hier ein Loch auftut, das wir politisch als "Pensionsloch" kennen.

Dem Bericht "Monitoring der Pensionsantritte 2016 bis 2021" des BMSGPK ist zu entnehmen, dass es zwischen 2016 und 2021 insgesamt 213.160 Neuzugänge bei Männern in die Alterspension gab (1). Rund zwei Drittel dieser Neuzugänge entfielen auf eine vorzeitige Alterspension wie zum Beispiel Korridorpension, Langzeitversichertenpension ("Hacklerregelung") oder Schwerarbeiterpension. Diese Pensionsarten unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Anzahl und Art der erforderlichen Versicherungsmonate, das Pensionsantrittsalter und die Abschlagshöhe bei einem vorzeitigen Antritt. Besonders bei der Art der Versicherungsmonate gelten für die Langzeitversichertenpension und die Schwerarbeiterpension deutlich strengere Vorgaben als für die Korridorpension. Um das faktische an das gesetzliche Pensionsantrittsalter schneller heranzuführen, sind daher Nachschärfungen bei den Zugangsmöglichkeiten zur Korridorpension geboten. Für die, die beispielsweise als Lehrlinge früh ins Berufsleben eingestiegen sind, soll sich dadurch nichts ändern.

Quelle:

  1. https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialversicherung/Pensionsdaten,-Berichte-und-Studien/Berichte-und-Studien.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Zugangsmöglichkeiten zur Korridorpension so nachzuschärfen, dass von den 480 Versicherungsmonaten mindestens 420 Beitragsmonate (analog zur Langzeitversichertenpension, inklusive Kindererziehungszeiten, Wochengeldbezug sowie Präsenz- und Zivildienstzeiten) erforderlich sind."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.