3522/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 06.07.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

betreffend

temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auf Nahrungsmittel des täglichen Bedarfs

Die Teuerung in Österreich ist so hoch wie seit 70 Jahren nicht mehr Der vorläufige Spitzenwert wurde im Jänner 2023 mit einer Inflation von +11,2% gemessen.[1] Im Mai 2023 betrug die Inflationsrate immer noch 9%, die Schnellschätzung für Juni 2023 liegt bei 8%, Der Mikrowarenkorb auf Basis des Jahres 2020 ist bis Mai 2023 um +24,4% gestiegen[2], darin enthalten sind auch die Nahrungsmittel.

Der Index für „Nahrungsmittel“ (Basisjahr 2010) lag im Jahr 2019 im Durchschnitt bei einem Wert von 120,5, und im Mai 2023 bei 152 - daher haben sich die Nahrungsmittelpreise seit 2020 um +26% erhöht.[3]

Die SPÖ hat vor dieser Inflationsentwicklung schon vor mehr als einem Jahr gewarnt und immer wieder inflationsdämpfende Maßnahmen vorgeschlagen. Eine davon ist das sofortige temporäre Aussetzen der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs. Der im VPI berücksichtigte Warenkorb für Nahrungsmittel der Statistik Austria ist ein Teil jener Lebensmittel des alltäglichen Bedarfs, für die die Mehrwertsteuer temporär auf Null gesetzt werden kann. Die Mitgliedstaaten können auf Grund der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie der EU zusätzlich zu den zwei ermäßigten Steuersätzen ua auch auf Nahrungsmittel einen ermäßigten Steuersatz anwenden, der unter dem Mindestsatz von 5 % liegt, oder eine Steuerbefreiung gewähren. Wichtig ist allerdings, dass § 7 Preisgesetz Anwendung findet, daher entfallen in den Preisen von Sachgütern oder Leistungen enthaltene Steuern und Abgaben, so sind die Preise um diese Beträge herabzusetzen.

In den vergangenen Krisenjahren wurden im Umsatzsteuergesetz mehrfach temporäre Absenkungen von Mehrwertsteuersätzen geregelt, zum Beispiel zur Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs oder für die Lieferung von Covid-19-lmpfstoffen und -diagnostika bzw. Schutzmasken.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, mit der eine sofortige temporäre
Senkung der Mehrwertsteuer auf Nahrungsmittel des täglichen Bedarfs umgesetzt wird.
Gleichzeitig muss, um die inflationsdämpfende Wirkung sicherzustellen, die preisgesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen an die Konsument:innen mit
empfindlichen und spürbaren Strafen zwangsbewehrt werden.“

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss



[1]  Statistik Austria, https://www.statistik.at/fileadmin/pages/214/2_Verbraucherpreisindizes_ab_1990.ods. abgerufen am 6.7.2023

[2] Statistik Austria, https://www.statistik.at/fileadmin/paqes/214/5_Spezialindizes_MikroWK.ods. abgerufen am 6.7.2023

[3] Statistik Austria, https://www.statistik.at/fileadmin/paqes/214/5_Spezialindizes_Ernaehrung.ods. abgerufen am 6.7.2023