3538/A XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2023
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Antrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, Peter Haubner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bundesgesetz betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG), BGBl. I Nr. 117/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 41/2023, wird wie folgt geändert:

In § 15 Abs. 1a entfällt der letzte Satz.

 

Begründung:

Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung, da § 15 Abs. 1a letzter Satz hinsichtlich des § 3 Abs. 3 anordnet, dass dieser nicht in Kraft tritt. Da § 3 Abs. 3 durch Art. 2 Z 6, BGBl I. Nr. 169/2022 aufgehoben wurde, kann der Satz entfallen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.