3559/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 30.08.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Sabine Schatz, Andreas Kollross, Petra Wimmer

Genossinnen und Genossen

betreffend Schüler*innentransport sicherstellen!

Kinder haben ein Recht auf einen sicheren Schul- und Kindergartenweg. Seit dem Jahr 1971 gibt es daher in Österreich die Schüler*innenfreifahrt. Aktuell verlängern Busunternehmen aufgrund fehlender Buslenker*innen und budgetärer Mittel ihre Verträge nicht mehr. Viele Gemeinden darunter z.B. Dimbach, Pabneukirchen, Luftenberg, St. Georgen/Gusen, Waldhausen und Grein versuchen verzweifelt den Schüler*innentransport wieder sicherzustellen. Die Zuständigkeit liegt jedoch bei der Bundesregierung. Diese blieb bis dato tatenlos. Eltern und Kinder sind deshalb zwangsläufig auf die Nutzung privater Fahrzeuge angewiesen, was alle vor große Herausforderungen stellt. Eltern und Gemeinden werden mit der Problematik allein gelassen.

Um einen sicheren Schulweg für alle Kinder zu garantieren, muss der Schüler*innentransport für Transportunternehmen attraktiver werden und die Gemeinden entlastet werden. Unternehmen mit Personenbeförderungsgewerbe sollen entsprechend wirtschaftliche Vergütungen (Erhöhung des KM-Tarifes) erhalten, damit der Schüler*innentransport wieder für Unternehmen attraktiver wird. Dabei darf es keine Kostenverschiebung vom Bund auf die finanzgebeutelten Gemeinden geben.

Dafür braucht es dringend einen Kostenersatz bzw. Vergütung und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen durch den Bund: Immer mehr Transportunternehmen geben den Schüler*innentransport auf. Es ist eine Anhebung des KM-Tarifes um mind. 25 % ohne Abzüge, eine jährliche Indexanpassung aus Verbraucherpreis- und Lohnkostenindex, sowie die Anhebung des Pro-Kopf-Beitrages auf € 4.000 notwendig.

Weiters ist eine Änderung der zumutbaren 2-KM-Regelung erforderlich: Die 2-KM-Regelung muss in ländlichen Gemeinden auf 1 KM reduziert werden (Ausnahme: Ortsgebiet des Schulstandorts). Die Zumutbarkeitsbestimmungen müssen dringend durch den Bund evaluiert werden. Die Berücksichtigung von Sonderregelungen hinsichtlich Schulwegsicherheit (z.B.fehlende Gehsteige, fehlende Beleuchtung, stark befahrene Landes-/Bundesstraßen, Buswartehäuschen usw.).

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, rasch die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um den Schüler*innentransport in ganz Österreich, insbesondere in dünn besiedelten Gebieten, nachhaltig sicherzustellen. Damit allen Kindern ein sicherer und ökologischer Schulweg ermöglicht wird.

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.