Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Nachtschwerarbeitsgesetz – NSchG, BGBl. Nr. 354/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 214/2022, wird wie folgt geändert:
Im Art. XIII Abs. 12 wird der Ausdruck „und in den Kalenderjahren 2017 sowie 2020 bis 2022“ durch den Ausdruck „und in den Kalenderjahren 2017 sowie 2020 bis 2023“ ersetzt.