Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2023, wird wie folgt geändert:

1. In § 18 Abs. 1 Z 5 wird der Betrag „400 Euro“ durch den Betrag „600 Euro“ ersetzt.

2. In § 124b wird folgende Z 448 angefügt:

    „448. § 18 Abs. 1 Z 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2023 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2024 anzuwenden.“