Bundesgesetz, mit dem das Einkommenssteuergesetz 1988 – EStG 1988 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 200/2023, wird wie folgt geändert:
I. Nach § 33 Abs 1a wird folgender Abs. 1b eingefügt:
„(1b) Die Beträge gem. § 41 Abs 1 Z. 1 und § 41 Abs 3 unterliegen einer Inflationsanpassung nach Maßgabe des § 33a Abs. 3.“
II. In § 41 Abs 1 Z 1 wird der Betrag „730“ durch den Betrag „1800“ ersetzt.
III. In § 41 Abs 3 wird der Betrag „730“ durch den Betrag „1800“ ersetzt.