Bundesgesetz, mit dem das Einkommenssteuergesetz 1988 – EStG 1988 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 200/2023, wird wie folgt geändert:

I. Nach § 33 Abs 1a wird folgender Abs. 1b eingefügt:

„(1b) Die Beträge gem. § 41 Abs 1 Z. 1 und § 41 Abs 3 unterliegen einer Inflationsanpassung nach Maßgabe des § 33a Abs. 3.“

II. In § 41 Abs 1 Z 1 wird der Betrag „730“ durch den Betrag „1800“ ersetzt.

III. In § 41 Abs 3 wird der Betrag „730“ durch den Betrag „1800“ ersetzt.