3929/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.02.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verantwortung der Justizministerin für die erschreckend hohe Zahl der Fluchtversuche von Häftlingen und durch die Flüchtenden verletzte Justizwachebeamte

 

 

Allein in den beiden Jahren 2021 und 2022 kam es zu 29 Fluchtversuchen und 21 Verletzungen von Justizwachebeamten bei Ausgängen von Insassen aus den Justizanstalten.[1] Diese erschreckenden Zahlen gehen aus der Beantwortung einer Anfrage des freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Christian Lausch durch die grüne Justizministerin Zadic hervor. Dieses fatale Ergebnis der Kuscheljustiz, die unter der grünen Justizministerin Einzug gehalten hat, ist auch der illegalen Masseneinwanderungspolitik der Jahre 2015/16 unter Rot-Schwarz und seit 2020 unter Türkis-Schwarz/Grün geschuldet.

 

Diese „neue Völkerwanderung“ hat auch zu einer Überlastung der Justizanstalten geführt, die noch dazu unter einem gravierenden Personalmangel leiden, gegen den diese unselige Bundesregierung und insbesondere Ministerin Zadic in ihrem Ressort wenig unternehmen. Den Preis dafür zahlen die Justizwachebeamten, die unter schwierigsten Bedingungen ihren Dienst verrichten müssen, und alle Österreicher mit ihrer Sicherheit.

 

Laut Website des Justizministeriums waren am 1. Februar 2024 österreichweit 9.263 Insassen in Justizanstalten inhaftiert, knapp 53 Prozent davon sind ausländische Staatsbürger.[2] Mehr als die Hälfte aller Häftlinge sind keine Österreicher. Das zeigt, dass Schwarz-Grün nicht nur die Massenzuwanderung nicht im Griff hat, sondern die Justizministerin auch die Situation in den Gefängnissen nicht. Wirksame Maßnahmen gegen den Personalmangel in den Justizanstalten werden nicht erarbeitet oder gar vorangetrieben.

 

Trotz des spektakulären Fluchtversuchs vor wenigen Wochen, allein 29 Fluchtversuchen in den Jahren 2021 und 2022 sowie 21 Fällen von verletzten Beamten der schwer überlasteten Justizanstalten werden vom Justizministerium aus keinerlei Maßnahmen für mehr Sicherheit gesetzt.

 

Geradezu skandalös ist, dass es laut Anfragebeantwortung pro Jahr zu rund 10.000 Ausführungen von Häftlingen in öffentliche Spitäler kommt, obwohl es im Wiener Krankenhaus der Barmherzigen Brüder eine dafür gesperrte Abteilung mit acht Betten gibt, für die das Justizministerium Jahr für Jahr bezahlt. Im Jahr 2022 machten die Kosten für diese gesperrte Abteilung rund 3,2 Millionen Euro Steuergeld aus. Trotzdem gab es in diesem Jahr 9.785 Häftlingsausführungen in öffentliche Spitäler, weil das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder nicht alle medizinischen Fachrichtungen abdecken kann.[3] Das ist angesichts der horrenden Kosten für die Steuerzahler und des hohen Sicherheitsrisikos, das mit Ausführungen von oft schwerkriminellen Gefängnisinsassen in öffentliche Spitäler einhergeht, ein einziger Skandal.

 

Neben der Sicherheit für die Justizwachebeamten und der Bevölkerung ist Zadic auch der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verpflichtet. Die Gesamtkosten für die rund 10.000 Spitalsausführungen 2022 haben fast 90 Millionen Euro ausgemacht.[4] Dieser Umstand zeigt auf, dass die Gesundheitsversorgung und ärztliche Behandlung der verurteilten schwerkriminellen Insassen einen höheren Stellwert haben als die der Bürger, die solche Ausgaben mit ihren Steuern finanzieren müssen. Gleich verhält es sich mit den Luxus-Menüs für die Insassen, die sich rechtschaffende Bürger, die ihrer Arbeit nachgehen, oder Mindestpensionsbezieher nicht ansatzweise leisten können.[5]

 

Das systematische Wegschauen, Ignorieren und grüne Träumen von „Kuscheljustiz“ müssen endlich ein Ende finden und im Bereich der Justizanstalten jene Maßnahmen umgesetzt werden, die es dort auch braucht. Dazu gehört unter anderem in erster Linie eine Personaloffensive zur Entlastung der Justizwachebeamten, eine Neuordnung der Krankenhausbehandlung von Häftlingen und die sofortige Rücknahme der im Jänner gelockerten Sicherheitsanordnung, bei der die Fesselung der Hände hinter dem Rücken aufgehoben wurde.

 

 


Printausgabe Krone vom 04.02.2024

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Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nunmehr folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgendes beinhaltet:

·         eine Entlastung der Justizwachebeamten,

·         eine sofortige Rücknahme der im Jänner 2024 gelockerten Sicherheitsanordnung, bei der die Fesselung der Hände hinter dem Rücken aufgehoben wurde,

·      eine Neuordnung der Krankenhausbehandlung von Häftlingen“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.



[1] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/16853/imfname_1611209.pdf

[2] https://www.justiz.gv.at/strafvollzug/statistik/insassinnen-bzw-insassenstand-nach-staatsbuergerschaft.2c94848542ec498101444595343b3e06.de.html

 

[3] https://intranet.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/14653/imfname_1577645.pdf

[4] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/14653/imfname_1577646.pdf

[5] https://www.krone.at/3232016