393/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Martin Engelberg, Reinhold Lopatka, Michel Reimon, Ewa Ernst-Dziedzic

 

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend eine substantielle Aufstockung der humanitären Hilfe und der Mittel der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit

 

 

Globale Fragen können nur gemeinsam, in Zusammenarbeit mit anderen Staaten gelöst werden. In diesem Zusammenhang bekennt sich die Bundesregierung im Regierungsprogramm dazu, eine gesamtstaatliche und gesamtheitliche Migrationsstrategie für sichere, geordnete und reguläre Migration zu erarbeiten. Diese soll unter anderem auch eine Überprüfung von internationalen Abkommen auf Migrationsauswirkungen (auch im Sinne von Lebensperspektiven vor Ort) vorsehen.

 

Zudem hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die Mittel für eine nachhaltige bi- und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit auf Augenhöhe und für eine zielgerichtete humanitäre Hilfe zur Krisenbewältigung so rasch wie möglich substantiell aufzustocken. Die Schaffung von realen Lebensperspektiven in einem Umfeld von politischer und sozialer Stabilität in Partnerländern des globalen Südens ist ebenfalls eine Frage von globaler Dimension, und ein zentrales Anliegen der Bundesregierung.  Dazu zählen unter anderem konsequente und nachhaltige Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und Reduktion von Ursachen, die Menschen zwingen, ihre Heimat zu verlassen. Ebenso sollen laut Regierungsprogramm UNHCR und andere Hilfsorganisationen nachhaltig in ihrer Arbeit unterstützt werden, wie z.B. für die von ihnen betreuten Flüchtlingsquartiere in Krisenregionen und bei der Schaffung legaler und sicherer Fluchtmöglichkeiten in die Nachbarstaaten.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten, werden ersucht,

 

-       sich dafür einzusetzen, die humanitären Prinzipien der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Menschenrechte als integrale Prinzipien beim internationalen Engagement Österreichs zu beachten,

 

-       die Mittel für humanitäre Hilfe sowie bi- und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit so bald wie möglich nachhaltig aufzustocken,  

 

-       sowie bei der Entwicklungszusammenarbeit insbesondere den Ursachen von Flucht und Migration nachhaltig entgegenzuwirken und bei der Erarbeitung der gesamtstaatlichen Migrationsstrategie die Unterstützung der Flüchtlingsquartiere vor Ort mit zu bedenken.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.