418/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 03.04.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Maximilian KÖLLNER,

Genossinnen und Genossen

betreffend Rettungsschirm für Sportvereine

 

 

In Österreich zittern auf Grund der Corona-Krise und den damit verbundenen Einschränkungen ca. 15.000 Sportvereine mit mehr als 2,1 Millionen Mitglieder um ihre Existenz. Die Absage von Veranstaltungen führt zu weitreichenden Ausfällen von Sponsorings und Einnahmen, bei gleichzeitigem Bestehen von Betriebskosten, Fixkosten und Personalkosten. Auch die Sportstättenbetreuung ist kaum möglich.

Die Sportvereine nehmen nicht nur eine wichtige gesellschaftliche Funktion in den Städten und Gemeinden ein, sie sind ein wesentlicher Beitrag zur Gesundheitsprävention und ein enormer Wirtschaftsfaktor, der auch in Zukunft nicht gefährdet werden darf.

Nach einer Studie der SportsEconAustria beträgt die Bruttowertschöpfung des österreichischen Sports im engeren Sinn (Betrieb von Sportanlagen, TrainerInnen, sonstige Dienstleistungen wie z. B. PlatzwartIn sowie alle für die Sportausübung erforderlichen Inputs, wie z. B. Sportartikelherstellung und -handel) € 5,6 Mrd. – das sind 2,55 % der gesamt österreichischen Bruttowertschöpfung. 3,02 % der österreichischen Erwerbstätigen sind im Sport im engeren Sinn beschäftigt.

Im weiteren Sinn beschäftigt der Sport sogar 333.000 Menschen (8,72 %), die unzähligen ehrenamtlichen FunktionärInnen und MitarbeiterInnen nicht mitgerechnet.

Während etwa in der Schweiz den Verbänden und Vereinen im Sport sofort 100 Mio. Franken Ersthilfe (in etwa 95 Mio. Euro) zugesprochen wurde, wurde der österreichische Sport in den bisherigen Corona-Unterstützungsmaßnahmen überhaupt noch nicht bedacht.

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass den Österreichischen Vereinen als sofortige Ersthilfe 100 Mio. Euro zur Bewältigung der Ausfälle durch die Corona-Krise zur Verfügung gestellt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss beantragt.