446/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS,

Genossinnen und Genossen

 

 

betreffend Hilfsfonds für gemeinnützige Organisationen

 

 

Begründung:

 

Auch fünf Wochen nach Ausbrechen der Corona Krise hat die ÖVP-Grüne-Bundesregierung noch keine Hilfe für gemeinnützige Organisationen angeboten. Der Härtefallfonds geht in der Unterstützung von Unternehmen bereits in die zweite Phase während Non-Profit­ Organisationen in absoluter Ungewissheit gelassen werden. Auf der Website der WKÖ wechseln die Informationen zu NPOs, ohne Klarheit zu schaffen. In der Pressekonferenz von Vizekanzler Werner Kogler und Staatssekretärin Ulrike Lunacek am 17.4. wurde zum widerholten Male auf den eigenen Unterstützungsfonds für NPOs verwiesen, allerdings wiederum ohne konkreten Zeitplan, wann dieser endlich zu arbeiten beginnen soll. Offenbar ist auch nach wie vor unklar, wo dieser Fonds überhaupt angesiedelt sein soll.

 

Die finanzielle Situation von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen aus den Bereichen Soziales, Umweltschutz, Kultur, Sport, Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe verschärft sich zusehends, da Spenden von Privatpersonen und Unternehmen bereits spürbar zurückgehen und Einnahmen ausfallen. Univ. Prof. Meyer von der Wirtschaftsuniversität Wien beziffert den durch die Corona Krise versachten Verlust für gemeinnützige Organisationen mit bis zu 770 Millionen Euro. Schätzungen für den Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der Humanitären Hilfe gehen davon aus, dass 45 Millionen Euro durch die Krise verloren gehen werden.

 

Besonders betroffen sind auch gemeinnützige Organisationen und Vereine im Kultur- und Sportbereich. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 kämpfen sie mit massiven Einnahmeausfällen. Es besteht die Gefahr, dass nach der Corona-Pandemie viele von ihnen nicht mehr aufsperren können. Zudem ist allgemein immer noch nicht klar, wie sich die Auswirkungen der Corona Krise auf bestehende Förderverträge und Projekte, sowie die Leistungszusagen der öffentlichen Hand auswirken.

 

Der gemeinnützige Sektor beschäftig in Österreich 250.000 Personen. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung im Land. Laut einer Berechnung des NPO-Institutes liegt dieser bei mindestens 6,32 Milliarden Euro. Ein wichtiger Anteil der Leistungen wird von Ehrenamtlichen erbracht, die auch und gerade in Zeiten der Krise Großes leisten.

 

"Die Pandemie hat uns deutlich gezeigt, wie wichtig gemeinnützige Vereine und Organisationen für den Schutz und Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Wir können dankbar sein, einen so gut organisierten gemeinnützigen Sektor in Österreich zu haben. Tagtäglich werden Menschen unterstützt, diese Pandemie bestmöglich zu überstehen," so Franz Neunteufl, Geschäftsführer der Interessensvertretung der gemeinnützigen Organisationen in Österreich (IGO).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert,

 

-          rasch Klarheit zu schaffen, wie gemeinnützigen Organisationen in der Krise geholfen wird,

-          Budgetmittel für die Unterstützung von gemeinnützigen Organisation bereitzustellen, durch Stundungen, Ratenzahlungen und Nachsicht von Säumniszuschlägen die Finanzierungsklemme der NGOs und gemeinnützigen Vereine rasch zu erleichtern,

-          durch eine gesetzliche Rahmenregelung festhalten, dass die Nicht-Erbringung von vertraglichen Leistungen aufgrund der Corona Krise zu keinen Leistungskürzungen seitens der öffentlichen Fördergeber führen darf,

-          auf die Gebietskörperschaften in Österreich und die EU-Kommission einzuwirken, dass Förderungen wie vertraglich festgehalten ausbezahlt werden. Das Nicht-Erbringen von Leistungen aufgrund der Corona Krise darf zu keinen Leistungskürzungen führen."

 

 

Zuweisungsvorschlag: Budgetausschuss