465/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Lausch, Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend U-Haftverhandlungen über Video

 

 

Die Justizanstalt Innsbruck und das LG bzw. OLG Innsbruck sind geografisch getrennt. Die Entfernung beträgt circa vier Kilometer und es ergibt sich dadurch eine Fahrzeit zwischen zehn bis fünfzehn Minuten (Abhängig vom Verkehr) pro Fahrt und Richtung.

 

Die JA Innsbruck ist mit zwei Kraftfahrern ausgestattet, welche neben Gerichtsfahrten auch noch die Ausführungen in das LKH, BG bzw. sonstige notwendige Erledigungen (Apotheke, Optiker, Stadtmagistrat, usw.) abarbeiten. An Spitzentagen legt ein Fahrer bis zu hundert Kilometer am Tag zurück.

 

Es gab bereits mehrfach Versuche, die U-Haft Verhandlungen (Prüfung auf Verlängerung) per Videokonferenz abzuwickeln. Dies scheiterte u.a. am Widerstand der Richterschaft und zusätzlich an der Tatsache, dass das OLG Innsbruck nur mit einer Videokonferenzanlage ausgestattet ist. Festzuhalten ist, dass sich die Videokonferenz gerade in der jetzigen Situation der Corona-Virus-Krise als sehr wertvoll erwiesen hat. Die Videoverbindung ist stabil, das Audiosignal ist ausgezeichnet und die Bildqualität hervorragend.

 

Im Schnitt finden am LG Innsbruck circa fünf U-Haftverhandlungen pro Tag statt. Oft ist es nicht möglich die Insassen gemeinsam (aufgrund von Komplizenschaft, oder den unterschiedlichen Verhandlungszeiten, Sicherheitsvermerk, usw.) in das Gericht zu transportierten. Dies hat zur Folge, dass es im schlimmsten Fall passieren kann und passiert, dass für fünf Insassen zehn Justizwachebeamten nötig sind, welche die Insassen in das Gericht begleiten. Mit dem Kraftfahrer sind somit drei Beamten für die Abwicklung eines Insassen nötig.

 

Man muss von einer Fahrzeit pro Strecke von fünfzehn Minuten ausgehen und einer Verhandlungsläge von zehn Minuten, sind das bereits vierzig Minuten. Hinzu kommt noch eine Wartezeit, bis der Kraftfahrer im Gericht wieder eintrifft. Dies kann bis zu zwanzig Minuten dauern. D.h. das zwei Beamten bis zu einer Stunde verhindert und nicht JA sind.

 

Für die angespannte Personalsituation in Innsbruck ist diese Vorgehensweise sehr belastend. Es kommt auch öfters vor, dass Abteilungsbeamte abgezogen werden, damit alle Vorführungen in das LG realisieren werden können. Somit werden die Abteilungen geschwächt und dies stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Zusätzlich kommt es vor, dass Mehrdienstleistung nicht im Rahmen eines "Zeitausgleichs" abgebaut werden können, da das Personal benötigt wird. Zusätzlich leiden darunter noch wichtige Schulungen wie diverse Einsatztrainings oder notwendige Visitationen von Hafträumen.

 

Die JA Salzburg, welche mittlerweile ebenfalls nicht mehr an das LG angeschlossen ist, praktiziert die Videokonferenz seit Beginn mit großem Erfolg. Es stellt sich somit die Frage, warum etwas, das in Salzburg funktioniert, nicht in Tirol umsetzbar ist.

 

Insbesondere, nach der Zeit der sogenannten Corona-Krise, wenn alle Gerichte wieder hochfahren, ist eine U-Haftverhandlungen über Video zur Entlastung des Personals, insbesondere der Justizwachebeamten in den JA unumgänglich.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, das erfolgreich laufende Konzept U-Haftverhandlungen über Video zu verlängern oder dann dauerhaft zu einzurichten, wenn es keine Aufstockung des Personals, insbesondere von Justizwachebeamten geben sollte.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um eine Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.