570/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 27.05.2020 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Änderung Umsatzsteuergesetzes 1994 |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) Hinweis der ParlDion: Die letzte Änderung (zum Stichtag der Einbringung) erfolgte durch BGBl. I Nr. 44/2020 (Kundmachung am 14.05.2020). |
Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2020, wird wie folgt geändert: |
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1. § 28 Abs. 50 lautet: |
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(50) Abweichend von § 10 ermäßigt sich die Steuer auf 0% für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 13. April 2020 und vor dem 1. August 2020 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
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„(50) Abweichend von § 10 ermäßigt sich die Steuer auf 0% für die Lieferung und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, Gesichtsschilder und Schutzvisiere, die nach dem 13. April 2020 und vor dem 1.1.2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.“ |
(50) Abweichend von § 10 ermäßigt sich
die Steuer auf 0% für die
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