756/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Michael Bernhard Kolleginnen und Kollegen

betreffend Implementierung einer einheitlichen Definition der Sanierungsrate

 

Die Republik Österreich befindet sich inmitten zweier Krisen: Einerseits droht kurz- und mittelfristig eine durch die COVID-19 Pandemie verursachte Wirtschaftskrise, welche sich bereits durch einen Konjunktureinbruch und einen massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit manifestiert. Andererseits drohen der Klimawandel und seine Folgen langfristig katastrophale globale Konsequenzen mit sich zu ziehen. Auch hier sind durch messbare Temperaturanstiege, Trockenheit und extreme Wetterereignisse erste Auswirkungen zu spüren, welche je nach Temperaturanstieg mehr oder weniger drastisch zunehmen werden. 

Während auf europäischer Ebene die klimapolitischen Zielsetzungen sowie das als "Green Deal" bekannte Maßnahmenpaket im Kontext der COVID-19 Wirtschaftskrise bereits als eine Art nachhaltiges Konjunkturpaket interpretiert wird, fehlt noch ein klares Bekenntnis der Österreichischen Bundesregierung, die jetzt notwendigen Konjunkturbelebungsmaßnahmen mit klimapolitischen Zielsetzungen und der notwendigen Neuorientierung der Wirtschaft und politischen Rahmenbedingungen zu verbinden. 

Derzeit verursacht der Gebäudebereich trotz einiger Verbesserungen in den letzten Jahrzehnten noch etwa 10% der österreichischen Treibhausgasemissionen. Dementsprechend wird es nicht möglich sein, ohne signifikante Energieeffizienzsteigerungen das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Dieser Handlungsbedarf stellt allerdings auch eine mehrfache Chance dar, da die Sanierung von Gebäuden und der Austausch von fossilen Heizsystemen Beschäftigung und Wertschöpfung im Inland schafft und den Import von fossilem Gas reduziert. Derzeit liegt aber laut einer aktuellen Studie (Umweltbundesamt, Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen; Definition und Messung der thermisch-energetischen Sanierungsrate in Österreich, April 2020) die Sanierungsrate aufgrund einer Vielzahl von Versäumnissen anstatt der im Regierungsprogramm angestrebten 3,0% bei lediglich 1,4%.

Ein Teil der Problematik ist hier, gemäß der bereits angeführten Studie, das Fehlen einer einheitlichen Definition der Sanierungsrate, welche eine klare politische Zielsetzung sowie die Schaffung treffsicherer Maßnahmen erschwert: "Seit zwei Jahrzehnten beinhalten Regierungsdokumente Ziele für Sanierungsraten – allerdings ohne die Sanierungsrate näher zu definieren. Die im Sommer 2018 veröffentlichte #mission2030 enthielt erstmalig eine Definition, wonach unter Sanierungsrate umfassende Sanierungen in Bezug auf den Gesamtbestand an Wohneinheiten zu verstehen sind. Nähere Regelungen zu „umfassenden Sanierungen“ und „Wohneinheiten“ fehlen aber weiterhin. Dementsprechend breit streuen die bisher angewandten Formeln."

Das Umweltbundesamt und das Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen haben im Zuge der Untersuchung eine Definition der Sanierungsrate vorgeschlagen (Sanierungsrate = (NE umfassende Sanierung+NE kumulierte Einzelmaßnahmen)/ NE Bestand)) welche zuverlässig messbar, sektoral und regional aufschlüsselbar ist und mit bestehenden rechtlichen Regelungen kompatibel ist. Diese österreichweit im statistischen Berichtswesen und als Basis der klimapolitischen Arbeit einheitlich anzuwenden, wäre ein wichtiger Schritt um die Vergleichbarkeit, Effektivität und Treffsicherheit von Energieeffizienzmaßnahmen zu steigern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Ländern jene vom Umweltbundesamt und dem Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen vorgeschlagene einheitliche Definition der Sanierungsrate österreichweit im statistischen Berichtswesen, sowie als Basis der klimapolitischen Arbeit einheitlich zu implementieren und heranzuziehen."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen vorgeschlagen.