921/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 14.10.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Cornelia Ecker, Dr. Christoph Matznetter,

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Alois Stöger, diplômé, Mag. Selma Yildirim

Genossinnen und Genossen

betreffend Schaffung einer Stiftung zur Firmen- und Arbeitsplatzrettung

Für die im Winter zu erwartende Pleitewelle sollte Österreich, wie die meisten EU-Länder, Beteiligungsinstrumente zur Vermeidung von feindlichen Übernahmen und Firmenpleiten schaffen. Die Pleitewelle dürfte Österreich besonders treffen, da hier die Firmen traditionell eine sehr dünne Eigenkapitaldecke besitzen. Die Chefin des IWF, Georgieva, befürchtet, wie sie in Alpbach sagte, eine Verdreifachung der Pleiten von Klein- und Mittelunternehmen, wenn die Staaten den Firmen nicht unter die Arme greifen.

In der Corona Krise haben viele EU-Länder staatliche Firmenbeteiligungsinstrumente geschaffen, um ihren Firmen auch mit Eigenkapital zu helfen und feindliche Übernahmen aus dem Ausland, insbesondere aus China und den USA, zu verhindern.

Deutschland hat den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) - Volumen 600 Milliarden Euro - auch für direkte Beteiligungen an Unternehmen mit Eigenkapital, geschaffen und nutzt ihn auch schon stark. Für 300 Mio. Euro bekam Finanzminister Scholz 20 % der Lufthansa Aktien und eine entsprechende Vertretung im Aufsichtsrat. Finanzminister Blümel erhielt für 150 Mio. Euro Zuschuss an die Lufthansa Tochter AUA nichts. Auch Baden-Württemberg gründet einen Beteiligungsfonds für den Mittelstand, im Volumen von einer Milliarde Euro, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).

In Österreich hat lediglich Wien ein Firmenbeteiligungsinstrument geschaffen, die "StolzaufWien BeteiligungsGmbH", um sich temporär an Unternehmen zu beteiligen. Insbesondere an Firmen, deren Existenz auf Grund der Krise gefährdet ist.

Der Bund könnte nach dem Model der in den 1980er und 1990er erfolgreichen Gesellschaft des Bundes für Industriebeteiligungen (GBl, auch Pleiteholding genannt) welche Pleitefirmen übernahm und sanierte, eine Stiftung zur Firmen- und Arbeitsplatzrettung schaffen. Die GBl rettete so tausende Arbeitsplätze ohne Kosten für das Budget. Die GBl hatte einen Aufsichtsrat mit der notwendigen Sanierungsexpertise, man sollte versuchen, ob man die GBl Experten wieder gewinnen kann. Leider wurde die GBl unter der ÖVP/FPÖ Regierung nach 2000 zerschlagen und die Firmen billig an gut vernetzte Unternehmer abverkauft. Die ATB musste im Auftrag der Regierung Schüssel billig an den Herrn Kovats verkauft werden, der 2010 pleite ging (Atec-Insolvenz), womit ein chinesischer Konzern die ATB um 67 Mio. Euro aus der Masse erwerben konnten, welcher wiederum das ATB-Werk in Spielberg jetzt zusperrt. Daher sollte es in Zukunft in einer Stiftung zur Firmen- und Arbeitsplatzrettung erfolgen, um eine Wiederholung dieser Zerschlagung zu vermeiden.

10 Mrd. Euro Stiftung zur Firmen- und Arbeitsplatzrettung

Der Bund nimmt 10 Mrd. Euro über 10-jährige Anleihen auf und stellt es der Stiftung zur Verfügung. Eine volle parlamentarische Kontrolle ist dabei sicherzustellen. Die Stiftung zur Firmen- und Arbeitsplatzrettung ist wieder ein Instrument wie die GBl, um Firmen und Arbeitsplätze zu retten. Sie soll aber auch die Möglichkeit haben, sich mit Risikokapital an Börse notierten Firmen zu beteiligen, um sie vor feindlichen Übernahmen, insbesondere aus China und den USA zu schützen.

Die Stiftung hat 2 Funktionen, die jeweils durch GmbHs umgesetzt werden:

1.      GmbH für Beteiligungen an Börse notierten Unternehmen

An der Wiener Börse notierte Unternehmen, oder solche mit struktureller Bedeutung, regionaler und arbeitsmarktpolitischer Relevanz, wenn wo anderes an der Börse. Normalerweise Minderheitsbeteiligung kein beherrschender Einfluss. Ausstieg Verkauf Aktien an der Börse. Sogar der Chef der Erste Bank Österreich, Peter Bosek spricht sich für eine staatliche Beteiligung, befristet mit anderen Investoren bei KMUs aus, um diesen wieder Investitionen zu ermöglichen.

Dazu sollen 3 Instrumente eingesetzt werden.

       Normale Stammaktien normalerweise bis maximal 50% Beteiligung, in Ausnahmefällen auch mehr.

       Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, dafür Dividendenaufschlag von 3% Punkten zusätzlich zu normaler Dividende. Wenn über Börse verkauft, werden sie zu normalen Stammaktien. In beiden Fällen sind, für die Zeit der Beteiligung, alle Bonuszahlungen zu streichen, die Vorstandsvergütungen um 50% zu kürzen und keine Dividenden auszuzahlen.

       Anleihen mit höherer Verzinsung, die erst im Krisenfall in Eigenkapital umgewandelt werden. Diese könnten auch für nicht Börse notierte KMUs eingesetzt werden.

2.      GmbH für Rettung von Maroden- und Pleiteunternehmen

Eine Rettung/Übernahme erfolgt nur, wenn die Unternehmen strategische Relevanz haben oder eine regionale und arbeitsmarktpolitische Relevanz aufweisen. Es muss sich betriebswirtschaftlich rechnen.

Als Model könnte die in den 1980er und 1990er Jahren erfolgreiche Gesellschaft des Bundes für Industriebeteiligungen (GBl, auch Pleiteholding genannt) welche Pleitefirmen übernahm und sanierte, dienen. Sie rettete tausende Arbeitsplätze ohne Kosten für das Budget.

Anti-Abwanderungspaket

Österreich ist Förderweltmeister - keine Frage. Viele Förderungen machen durchaus Sinn. Die Forschungsprämie für Unternehmen, die sich in Forschung und Entwicklung engagieren ist ein wichtiger Standortvorteil. Die Förderungen an Unternehmen sollen aber in Zukunft stärker an eine Standortgarantie sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen gebunden werden. Man sollte bei solchen Förderungen eine generelle Standortgarantie und den Erhalt von Arbeitsplätzen in einem Zeitraum von 5 bis 10 Jahren vorsehen (je nach Art und Höhe der Förderung). Darüber hinaus soll ein Außensteuergesetz geschaffen werden, dass einen Steueraufschlag (Abwanderungsmalus) für Firmen vorsieht, die Maschinen und Arbeitsplätze ins kostengünstigere Ausland verlagern.


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich ein Gesetz vorzulegen, das die Schaffung einer Stiftung zur Firmen- und Arbeitsplatzrettung vorsieht. Diese Stiftung ist mit einem Kapital von zumindest 10 Mrd. Euro auszustatten und soll der vollen parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert ein Anti-Abwanderungsgesetz vorzulegen, das

1.     eine stärkere Koppelung von Förderungen an eine Standortgarantie, sowie die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen,

2.     eine entsprechende Rückzahlung dieser Förderungen bei Abwanderungen ins Ausland, sowie

3.     eine Sondersteuer (Abwanderungsmalus) bei Verlagerungen von Maschinen und Arbeitsplätzen ins Ausland vorsieht.“

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss