960/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 15.10.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Eigenkapital steuerlich gleichstellen

 

Die Corona-Krise hat über alle Betriebsgrößen hinweg gezeigt, dass heimische Unternehmen generell an einem Eigenkapitalmangel leiden. Langfristiges Eigenkapital ist wichtig für eine robuste Finanzierungsstruktur und ausreichend Eigenkapital erhöht die Kreditwürdigkeit und lässt ein Unternehmen auch größere Umsatzschwankungen überstehen. 

Die Unternehmensbesteuerung setzt auch in Österreich einen Anreiz zu höherer Verschuldung. Die Zinsen für Fremdkapital sind von der KöSt (und von der ESt bei Personenunternehmen) abzugsfähig, während für das Eigenkapital kein steuerlicher Abzug von Finanzierungskosten in Form einer marktüblichen Verzinsung (Opportunitätskosten) möglich ist. Daraus ergeben sich zwei ungünstige Konsequenzen. Erstens wollen Unternehmen ihre Steuerbelastung mindern, indem sie sich mit Fremdkapital anstatt mit Eigenkapital finanzieren - es entsteht ein Anreiz zur Überschuldung. Dieser steuerliche Anreiz fördert die Überschuldung und beeinträchtigt die Krisenrobustheit der Unternehmen.

Zweitens muss eine Investition, die mit Eigenkapital finanziert wird, vor Steuern einen höheren Ertrag erzielen, damit nach Abzug der Steuern die Investoren wie bei allen anderen Veranlagungen den marktüblichen Zins auf das Eigenkapital erhalten können. Daher schadet die steuerliche Diskriminierung des Eigenkapitals vor allem auch jenen Unternehmen und Branchen, die mehr Eigenkapital brauchen, das sind vor allem innovative und daher risikoreichere Branchen und jüngere Wachstumsunternehmen.

Wir NEOS fordern daher eine steuerliche Gleichsetzung von Eigen- und Fremdkapital in Form einer steuerlichen Abzugsmöglichkeit von fiktiven Eigenkapitalzinsen. Unternehmen hätten einen Anreiz, die Eigenkapitalausstattung ihres Unternehmens zu erhöhen. Die Unternehmen würden damit quer durch die Bank krisenresistenter werden. Darüber hinaus würden damit auch die investitionshemmende Wirkung der KöSt abgeschwächt werden, was insbesondere auch innovativen Branchen zu Gute kommen würde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

" Der Bundesminister für Finanzen möge im Rahmen des Körperschaftssteuergesetz eine steuerliche Gleichstellung von Eigenkapital und Fremdkapital in Form einer steuerlichen Abzugsmöglichkeit von fiktiven Eigenkapitalzinsen veranlassen. Es würde damit ein Anreiz für Unternehmen geschaffen, ihre Eigenkapitalausstattung und Krisenresistenz  zu erhöhen."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.