20/BI XXVII. GP
Eingebracht am 17.12.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Parlamentarische Bürgerinitiative
Gefährdung
des UNESCO-Weltkulturerbes „Historisches
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Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
UNESCO „Welterbe-Konvention“: Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Völkerrechtlicher Vertrag, von der Republik Österreich 1992 ratifiziert und durch Beschluss im Nationalrat seit 1993 gültig (BGBI. Nr. 60/1993)
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 635 BürgerInnen mit ihrer
Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige
Unterschriften müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)
Der Nationalrat wird ersucht,
bzw. der Bund wird ersucht, alle notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der von der Republik Österreich in der „Welterbe-Konvention“ mit der UNESCO eingegangenen Verpflichtungen zu ergreifen, insbesondere auf Grundlage des Bundesverfassungsgesetzes Art. 16 Abs. 4 (= Verpflichtung zur Ergreifung von Maßnahmen seitens des Bundes, wenn ein Bundesland seiner Verpflichtung zur Einhaltung von Staatsverträgen nicht nachkommt). z.B.
• per Antrag den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument Nr. 7984) wegen Gesetzwidrigkeit dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorlegen, da dieser Plan mit den Verpflichtungen der Welterbe-Konvention im Widerspruch steht
• Eingriff des Bundes in die Bauordnung für Wien und dort festhalten, dass die Verpflichtungen aus der Welterbe-Konvention einzuhalten sind
• eine Weisung an den Landeshauptmann erteilen.
Begründung erfolgt auf Beiblatt
(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)
Beiblatt zur 20/BI XXVII. GP
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend
Gefährdung des UNESCO-Weltkulturerbes „Historisches Zentrum von Wien" durch das HeumarktHochhausprojekt (Hotel InterContinental-Wiener Eislaufverein)
Bereits die Volksanwaltschaft stellte in ihrem Bericht 2017 an den Wiener Landtag fest: „verstieß die Stadt Wien gegen die von der Republik Österreich im Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit (,Welterbekonvention') eingegangenen Verpflichtungen." (Zitat Prüfbericht Seite 82-88, siehe:
https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/2kahb/PK_Pressetext_Bericht_Wien _11062018.pdf).
Der Verstoß erfolgte von der Stadt Wien durch Beschluss des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes Nr. 7984 im Gemeinderat am 1. Juni 2017, der die Möglichkeit schafft ein 66,3 Meter großes Hochhaus am Heumarkt zu errichten. Noch im gleichen Jahr hat daher das UNESCO- Welterbekomitee die Welterbestätte in die „Rote Liste" der gefährdete Welterbestätten eingetragen („List of World Heritage in Danger": http://whc.unesco.org/en/danger/).
Ziel der seitens des Nationalrates zu treffenden Maßnahmen sollen daher sein: Beibeihaltung des UNESCO-Welterbe-Titels „Historische Zentrum von Wien" und somit Umsetzung der seit 2012/13 mehrfach geäußerten UNESCO-Vorgabe, keine höhere Bebauung als Bestand (ca. 40 m) am Heumarkt-Areal zuzulassen (Lothringerstraße 22-26, 1030 Wien, Hotel InterContinental - Wiener Eislaufverein = Kernzone des UNESCO-Welterbes „Historisches Zentrum von Wien"). Die einzelnen UNESCO-Beschlüsse 2012/13-2017 siehe: http://www.idms.at/unesco/unesco-heumarkt.pdf.
Für die Umsetzung der notwendigen (d.h. verpflichtenden) Maßnahmen gibt es aus unserer Sicht (Initiative Stadtbildschutz, Initiative Denkmalschutz und Aktion 21- pro Bürgerbeteiligung) auf Basis des Bundesverfassungsgesetz Art. 16 Abs. 4 folgende Optionen:
1.) das in der Bundesverfassung festgeschriebene Recht zu nützen, Maßnahmen zur Durchführung von Staatsverträgen zu ergreifen, wenn Länder und Gemeinden damit säumig sind. So kann der Bund beispielsweise in die Bauordnung für Wien eingreifen und dort festhalten, dass die Verpflichtungen aus der Welterbe-Konvention einzuhalten sind.
2.) eine Weisung an den Landeshauptmann von Wien zu erteilen. Diese kann beispielsweise beinhalten, dass der Landeshauptmann eine Baugenehmigung nur auf Basis der Welterbe-Konvention erteilen dürfe.
3.) per Antrag den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument Nr. 7984; gültig seit 22. Juni 2017) wegen Gesetzwidrigkeit beim Verfassungsgerichtshof anzufechten, da dieser mit den Verpflichtungen der Welterbe-Konvention im Widerspruch steht.
Ergänzender Hinweis: Fundierte juristische Informationen hierzu in der Zeitschrift „Denkma[i]l „Wien und sein Welterbe - Die rechtliche und verfassungsrechtliche Situation" (Sonderheft Nr. 2 der Initiative Denkmalschutz (www.idms.at), Mai 2019 ISSN-2219-2417; erschienen in Kooperation mit „Initiative Stadtbildschutz" und „Aktion 21- pro Bürgerbeteiligung"). Diese 36-seitige Publikation (mit 8-seitiger Beilage Anmerkungen) ist im Mai 2019 Mitgliedern der Bundesregierung, allen Abgeordneten des Nationalrates und des Bundesrates in einer Print-Version übermittelt worden.
INITIATIVE STADTBILDSCHUTZ 1030 Wien, Marokkanergasse 3/1/42
ZVR-ZI. 202 843 256
IBAN AT5O 4300 0450 0044 2009
http://www.stadtbildschutz.at
e-mail: vorstand@stadtbidschutz.at
An Herrn Nationalratsprädient
Mag.
WOLFGANG SOBOTKA
Dr. Karl Renner-Ring 3
wolfgang.sobotka@parlament.gv.at
1017 Wien
Wien, am 14.11.2019
UNESCO-Welterbe 'Historisches Zentrum von Wien'
Parlamentarische Bürgerinitiative
Sehr geehrter Herr Präsident !
Bei
der konstituierenden Sitzung des neuen Nationalrats am 23.10.2019 wurden Sie,
sehr geehrter Herr Präsident, mit großer Mehrheit
wiedergewählt. Wir gratulieren Ihnen
herzlich.
Mit parlamentarischen
Bürgerinitiativen können österreichische StaatsbürgerInnen
direkt konkrete Anliegen an die Vollziehung des Bundes herantragen. Eine solche
Bürger
initiative haben wir im Juli 2019 zum Thema UNESCO Welterbe in Wien gestartet.
Das Thema "Heumarkt-Flächenwidmungsplan
7984" war schon Gegenstand einer Überprüfung durch die
Volksanwaltschaft, die in ihrem Brief VA-W-BT/0050-B/1/2017 vom 11. Dezember
2017 an den Bürgermeister der Stadt Wien auf die Missstände der
Verwaltung der
Stadt Wien bei der Heumarkt- Widmung explizit hingewiesen hat. Der
städtebauliche Vertrag
mit Wertinvest vom 21. April 2017 ist nicht durch § 1a Abs. 1 Bauordnung
für Wien idF LGBI 2014/25 gedeckt.
Ferner betont die
Volksanwaltschaft in ihrem Brief vom 11. Dezember 2017, dass das Übereinkommen
mit der UNESCO ein völkerrechtlich bindendes Rechtsinstrument
ist und -
mit 191 Vertragsstaaten abgeschlossen - universelle Gültigkeit besitzt. In
Österreich trat das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und
Naturerbes der Welt (BGBI 60/1993) am 18. März 1993 in Kraft.
Die Magistratsdirektion der Stadt Wien, Geschäftsbereich Recht, behauptet nahezu das Gegenteil und stellt in ihrem Gutachten MDR -307751-2015-8 am 26. Jänner 2018 fest:
.... Der UNESCO Weltkulturerbe-Konvention kommt somit weder eine rechtliche Relevanz als Maßstab in einem Normenprüfungsverfahren noch in einem Verwaltungsverfahren zu.
Mit anderen Worten: Die
Stadt Wien glaubt, sich bei ihrem Verwaltungsverfahren der Flächenwidmung
nicht an den völkerrechtlichen Staatsvertrag der Bundesregierung mit der
UNESCO von 1993 halten zu müssen, obwohl der Vertrag insbesondere auch im
Bundesrat
ratifiziert worden ist.
Es kann doch nicht sein, dass von der
Bundesregierung abgeschlossene Staatsverträge
in Wien nicht gelten.
Die Volksanwaltschaft
stellt in Ihrem Bericht an die Landesregierung von Wien zum
Jahr 2017 auf den Seiten 82 - 88 fest, dass die Missachtung der von der
Republik Österreich eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen
einen Missstand in der Verwaltung darstellt.
Unser Anliegen daher ist:
Der Nationalrat und die
Bundesregierung werden ersucht, alle notwendigen Maßnahmen zur
Einhaltung der von der Republik Österreich in der
„Welterbe-Konvention" mit der
UNESCO eingegangenen Verpflichtungen zu ergreifen, insbesondere auf Grundlage
des Art.
16 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (= Verpflichtung zur Ergreifung von
Maßnahmen seitens
des Bundes, wenn ein Bundesland seiner Verpflichtung zur Einhaltung von
Staatsverträgen
nicht nachkommt), vor allem jedoch
•
den
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument Nr. 7984) wegen
Gesetzwidrigkeit dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorzulegen, da
dieser Plan mit den Verpflichtungen der Welterbe-Konvention und mehreren
Bestimmungen der Wiener Bauordnung im Widerspruch steht,
• die Wiener Bauordnung so zu ändern, dass sie im Einklang mit den Bestimmungen der Welterbe-Konvention steht,
•
der
Landesregierung und dem Landeshauptmann eine Weisung zu erteilen,
dafür zu sorgen, dass jede Verbauung der Heumarkt-Grundstücke ausgeschlossen
ist, die zu einer Streichung des Historischen Zentrums von Wien von
der Liste des Weltkulturerbes führen könnte.
Wir haben die
Parlamentarische Bürgerinitiative (Bundes-Petition) betreffend Gefährdung
des UNESCO-Weltkulturerbes „Historisches Zentrum von Wien" durch das Heumarkt-Hochhausprojekt
(Hotel InterContinental - Wiener Eislaufverein) im Juli 2019 begonnen und
im Oktober 2019 das nötige Quorum erreicht. Gerne würden wir Ihnen,
sehr geehrter Herr
Präsident, die Unterschriften und diese "Parlamentarische
Bürgerinitiative (Bundes-Petition)“ überreichen.
Wir werden uns erlauben, einen Termin für
die Übergabe in den nächsten Tagen mit
Ihnen abzustimmen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Herbert Rasinger Hannelore Schmidt
Obmann Obmann-Stellvertreterin
Anlage: Foto FVZ8416 der Parlamentsdirektion
Memorandum Übergabe am 2018-10-08
Brief an Nationalpräsident Dr. Sobotka 2019-11-14
Anlage:
Übergabe des Memorandums am 2018-10-08 Photograph: J. Zinner
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend Gefährdung des UNESCO-Weltkulturerbes „Historisches Zentrum von Wien“ durch das Heumarkt- Hochhausprojekt (Hotel InterContinental – Wiener Eislaufverein)
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Erstunterzeichner/in |
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Name |
Anschrift und E-Mail Adresse |
Geb. Datum |
Datum der Unterzeichnung |
Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde |
Rasinger Herbert
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13. Juli 2019