445 der Beilagen XXVII. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU‑Förderungsgesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des KMU‑Förderungsgesetzes

Das KMU‑Förderungsgesetz, BGBl. Nr. 432/1996 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 wird die Wortfolge „die jeweils zuständige Bundesministerin“ durch die Wortfolge „die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bzw. die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ ersetzt.

1a. In § 7 Abs. 2 wird die Wortfolge „375 Millionen Euro“ durch die Wortfolge „625 Millionen Euro“ ersetzt.

2. Nach § 10 Abs. 13 wird folgender Abs. 14 angefügt:

„(14) § 3 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. 1 Nr. xx/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“