DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. März 2022 betreffend eine Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Europäischen Auslieferungsübereinkommens auf Gibraltar, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 04 07
Mag. Dr. Doris Berger-Grabner Mag. Christine Schwarz-Fuchs
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates