DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2021 betreffend einen BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union, Nr. 2020/2053/EU, Euratom, ABl. Nr. L 424 vom 15.12.2020 (Eigenmittelbeschluss 2021) keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 23i Absatz 3 iVm Artikel 50 Absatz 4 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2021 05 27
Mag. Daniela Gruber-Pruner Mag. Christian Buchmann
Schriftführung Präsident des Bundesrates