13/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 20. März 2020

betreffend Abschaltverzicht der Energiewirtschaft während der Corona Krise

–      Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht, zur Sicherstellung der weiteren Belieferung österreichischer HaushaltskundInnen und Kleinunternehmen mit Strom und Gas darauf hinzuwirken, dass Abschaltungen aufgrund von Zahlungsverzug in den nächsten Wochen bis zum Ende der gesetzlichen Einschränkungen durch das COVID-19-Maßnahmengesetz BGBI. Nr. 12/2020 nicht durchgeführt werden.

–      Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird weiters ersucht dafür Sorge zu tragen, dass betroffenen HaushaltskundInnen und Kleinunternehmen Ratenpläne bzw. Stundungen für diesen begrenzten Zeitraum angeboten werden und offene Forderungen in diesem Zeitraum nicht betrieben werden.

–      Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird darüber hinaus ersucht, ein Monitoring dieser Maßnahmen und die Implementierung der entsprechenden Rahmenbedingungen im regulierten Bereich durch die für Strom und Gas zuständige Regulierungsbehörde durchgeführt werden, welche auch für diesbezügliche Fragen für alle EndkundInnen zur Verfügung stehen, sicherzustellen.