1009 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (1780/A) der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 1. Juli 2021 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum COVID‑19‑Zweckzuschussgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Der abgeänderte Gesetzesantrag 1780/A mit der darin enthaltenen Änderung des Epidemiegesetz bezieht sich auf die lückenlose Berücksichtigung von erfolgten Impfungen bei der Ausstellung von Impfzertifikaten. Damit die Verabreichung der dafür maßgeblichen Impfungen möglichst schnell erfolgen kann, sind Impfstraßen und insbesondere die dort nicht hauptberuflich tätigen unterstützenden Personen weiterhin von großer Bedeutung. Im inhaltlichem Zusammenhang mit dem abgeänderten Gesetzesantrag 1780/A ist somit eine Änderung des § 4 Abs. 8 des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes aus nachstehenden Gründen erforderlich:

Die Geltung der besonderen Bestimmungen betreffend die Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Gemeinden an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen bei bevölkerungsweiten Testungen (§ 1a Z 5 COVID-19-Zweckzuschussgesetz) und Impfstellen (§ 1b Abs. 4 COVID‑19‑Zweckzuschussgesetz) gewährt werden ‑ wie beispielsweise Steuerbefreiungen, das Verbot der Anrechnung auf die Ausgleichszulage und auf Leistungen der Mindestsicherung sowie der Unfallversicherungsschutz – sollen einheitlich, daher für bevölkerungsweiten Testungen und eben auch für die Impfstellen, bis 30. September 2021 verlängert werden.

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Nikolaus Prinz, Bedrana Ribo, MA, Mag. Verena Nussbaum, Fiona Fiedler, BEd, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Michael Seemayer sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Nikolaus Prinz gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 07 01

                                 Nikolaus Prinz                                                                 Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann