1085 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Juli 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-401 der Beilagen)
Bezugnehmend auf die Berichtspflicht des Bundesministers für Arbeit betreffend das Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG), wird dem Nationalrat der gegenständliche Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 6. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Barbara Neßler die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Fiona Fiedler, Bed, Bettina Zopf, Mag. Verena Nussbaum, Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher.
Der Ausschuss beschloss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss
für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle den
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des
COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Juli 2021,
vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-401 der Beilagen) zur
Kenntnis nehmen.
Wien, 2021 10 06
Barbara Neßler Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann