1090 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1880/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Refundierung der überhöhten AK-Beiträge bei Kurzarbeit

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. September 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bei der Sozialpartnereinigung zur Kurzarbeit wurde das AK-Gesetz umgangen, welches einen AK‑Höchstbeitragssatz von 0,5 Prozent vorsieht, der nicht überschritten werden darf
(§ 61 (2) AK‑Gesetz). So werden Beschäftigte in Kurzarbeit seit 2020 mit AK-Beiträgen belastet, die sich nicht am niedrigeren Kurzarbeitsgehalt, sondern am höheren ursprünglichen Gehalt bemessen. Der AK‑Beitrag steigt dadurch auf bis zu 0,7 Prozent, wodurch gegen das AK-Gesetz verstoßen wird und die Kurzarbeiter_innen im Schnitt mit 40 Euro pro Jahr zu viel belastet werden. Insgesamt wurden die Kurzarbeitsbeschäftigten bisher mit mindestens 40 Millionen Euro zu hohen Beiträgen belastet. Angesichts der Rekordgewinne der Arbeiterkammern von 43 Millionen Euro ausgerechnet im Krisenjahr 2020, müssen die zu hohen AK-Beiträge sofort an die Beschäftigten refundiert werden. Außerdem müssen sich die AK-Beiträge bei Kurzarbeit künftig am niedrigeren Kurzarbeitsgehalt bemessen. Denn auch die WK-Kammerumlage 2 orientiert sich am niedrigeren Kurzarbeitsgehalt, nicht am ursprünglichen Gehalt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. In der Debatte meldete sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker der Abgeordnete Michael Seemayer zu Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 06

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann