Vorblatt
Ziel(e)
- Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eines Übertritts in eine andere Schulart in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf, einen nationalen oder internationalen Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eine abschließende Prüfung in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
- Vorbereitung von Studierenden auf herausfordernde Unterrichtssituationen und ein gesamthaftes Unterrichtskonzept durch Vermittlung von Grundlagen der Unterrichts- und Schulorganisation (Sommerschule)
- Stärkung der Stellung der Kuratorien an technisch-gewerblichen höheren Lehranstalten
- Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I mit digitalen Kompetenzen
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Unterrichtsangebote in der unterrichtsfreien Zeit
- Projektunterricht in Verbindung mit sprachsensiblem Unterricht in verschiedenen Gegenständen
- Projektunterricht mit einem Schwerpunkt auf einzelnen Gegenständen
- Schaffung eines angeleiteten, eigenverantwortlichen Einsatzes von Studierenden als Praxis im Rahmen des Studiums
- Schaffung der Möglichkeit im Katastrophenfalle Unterricht nur IKT-gestützt durchzuführen
- Einführung von digitaler Grundbildung als Pflichtgegenstand in der Sekundarstufe I
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Der Bund trägt den Aufwand für das erforderliche Bundes- und Landeslehrpersonal in der Sommerschule und in der digitalen Grundbildung. Aus den übrigen Änderungen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑19 249 |
‑44 540 |
‑54 168 |
‑55 220 |
Auswirkungen auf Kinder und Jugend:
- Ein selbstständiges ausreichendes Beherrschen der Kulturtechniken ist für einen erfolgreichen Bildungsweg und -erwerb des Einzelnen notwendig ist. Die Covid-19 Pandemie hat hier Defizite erzeugt bzw. bereits bestehende Defizite verstärkt.
- Schülerinnen und Schüler haben Defizite in den Kulturtechniken
- Der Übertritt, insbesondere in Sekundarstufe I und II ist oft schwierig, Schülerinnen und Schüler weisen inhomogene Vorkenntnisse auf, sodass eine Vorbereitung für einen gemeinsamen Schulstart in der mittleren oder höheren Schule zweckmäßig wäre.
- Von vielen Schulen wird gewünscht leistungsstarke Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum bisherigen Unterricht fördern zu können.
- Lehrpersonen werden zu Beginn ihrer Berufslaufbahn oftmals mit herausfordernden Situationen konfrontiert, die in der Ausbildung zum Teil nur theoretisch behandelt werden können.
- Digitale Medien verändern unsere Welt und unser Leben in einem Ausmaß, wie dies zuletzt wohl bei der Einführung des Buchdrucks der Fall war. Zeitgemäße Bildungs- und Arbeitsprozesse sind ohne die Nutzung digitaler Technologien kaum denkbar – digitale und informatische Kompetenzen sind für die Teilhabe an unserer Gesellschaft unerlässlich. Die Schülerinnen und Schüler erhalten derzeit eine digitale Grundbildung als verbindliche Übung. Der Charakter der Übung entspricht nicht mehr der zentralen Bedeutung, die digitaler Kompetenz heute zukommt.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Aus den Vorhaben ergeben sich keine Erfordernisse gemäß Art. 35 DSGVO.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Hochschulgesetz 2005 und das 2. COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2021 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2022 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Verbesserung der Steuerung des Schulsystems und Umsetzung der erweiterten Schulautonomie durch organisatorische, personelle und pädagogische Gestaltungsspielräume" für das Wirkungsziel "Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Stärkung der Grundkompetenzen und Kulturtechniken" für das Wirkungsziel "Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Stärkung der Sprachkompetenz in der Bildungssprache Deutsch in elementarpädagogischen Einrichtungen sowie Verbesserung der Bildungsübergänge/Ausbau der Schnittstellensteuerung" für das Wirkungsziel "Verbesserung Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Umsetzung der Strategie zur Digitalisierung der Schulbildung" für das Wirkungsziel "Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2021 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
- Ein selbstständiges ausreichendes Beherrschen der Kulturtechniken ist für einen erfolgreichen Bildungsweg und -erwerb des Einzelnen notwendig ist. Die Covid-19 Pandemie hat hier Defizite erzeugt bzw. bereits bestehende Defizite verstärkt.
- Schülerinnen und Schüler haben Defizite in den Kulturtechniken
- Der Übertritt, insbesondere in Sekundarstufe I und II ist oft schwierig, Schülerinnen und Schüler weisen inhomogene Vorkenntnisse auf, sodass eine Vorbereitung für einen gemeinsamen Schulstart in der mittleren oder höheren Schule zweckmäßig wäre.
- Von vielen Schulen wird gewünscht leistungsstarke Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum bisherigen Unterricht fördern zu können.
- Lehrpersonen werden zu Beginn ihrer Berufslaufbahn oftmals mit herausfordernden Situationen konfrontiert, die in der Ausbildung zum Teil nur theoretisch behandelt werden können.
- Digitale Medien verändern unsere Welt und unser Leben in einem Ausmaß, wie dies zuletzt wohl bei der Einführung des Buchdrucks der Fall war. Zeitgemäße Bildungs- und Arbeitsprozesse sind ohne die Nutzung digitaler Technologien kaum denkbar – digitale und informatische Kompetenzen sind für die Teilhabe an unserer Gesellschaft unerlässlich. Die Schülerinnen und Schüler erhalten derzeit eine digitale Grundbildung als verbindliche Übung. Der Charakter der Übung entspricht nicht mehr der zentralen Bedeutung, die digitaler Kompetenz heute zukommt.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Beibehaltung des bisherigen Zustandes.
Die derzeit verordnete Verbindliche Übung "Digitale Grundbildung", die an MS und AHS schulautonom umgesetzt wird, würde weitergeführt werden. Damit verbunden wären allerdings eine Reihe von Nachteilen bzw. Einschränkungen, wie die bisherige Erfahrung der Umsetzung der Verbindlichen Übung zeigt:
- keine einheitliche österreichweite Umsetzung, weder betreffend das Stundenausmaß (2-4 Wochenstunden), noch hinsichtlich der Organisationsform (in Form eigener Stunden, integriert in den Fachunterricht oder Mischform)
- keine einheitliche Ausbildung für Lehrer/innen, die diese Inhalte unterrichten, da es kein Lehramtsstudium gibt
- somit keine österreichweite nachhaltige Vermittlung digitaler Grundkompetenzen in den Bereichen informatische Kompetenzen, Medienkompetenzen einschließlich politischer Kompetenzen sowie digitalen Anwendungskompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I könnten nicht entsprechend auf eine Nutzung digitaler Technologien vorbereitet werden.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Zur digitalen Grundbildung:
OECD: Economic Surveys Austria
https://www.oecd.org/economy/austria-economic-snapshot/
European Commission: Digital Single Market
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/new-report-shows-digital-skills-are-required-all-types-jobs
European Commission: ICT for work: Digital skills in the workplace
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/ict-work-digital-skills-workplace
European Commission: The Digital Competence Framework 2.0
https://ec.europa.eu/jrc/en/digcomp/digital-competence-framework
EUN: The integration of Computational Thinking (CT) across school curricula in Europe
http://www.eun.org/c/document_library/get_file?uuid=af9571e9-df21-430b-bda9-5da0f6cbb13a&groupId=43887
EUN: ICT in STEM Education – Impacts and Challenges
http://www.stemalliance.eu/documents/99712/104016/STEM_Alliance_ict-paper-2-on-students.pdf/8e7898e7-803a-4f2f-b41f-0db684ef3bac
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2026
Evaluierungsunterlagen und -methode: Zusätzliche Datenerhebungen sind nicht erforderlich, da die erforderlichen Daten im Rahmen der Bildungsdokumentation zur Verfügung stehen.
"Sommerschule"
Die Evaluierung der Sommerschule erfolgt
-durch Vergleicher der Teilnehmerzahlen mit den Zielgrößen
- qualitativ durch Einbeziehung von Schulverwaltung, Schulleitungen, Lehrenden und Erziehungsberechtigten,
- mit wissenschaftlicher Begleitung, insbesondere im Bereich der Wechselbeziehungen zur Lehrerbildung
Digitale Grundbildung:
- Evaluierung im Rahmen der jährlichen Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG) der pädagogischen Fachabteilung mit der Schulaufsicht
- Evaluierung im Rahmen der Maßnahme digi.check zur Überprüfung digitaler Grundkompetenzen von Schülerinnen und Schülern
- Evaluierung im Rahmen der Maßnahme digi.kompP/digitales Portfolio für Pädagoginnen und Pädagogen zum Erwerb digitaler Kompetenzen mit Schwerpunkt auf digitale Fachdidaktik im Rahmen der Lehreraus-/-fort-/-weiterbildung
häuslicher Unterricht
Es soll eine Erhebung der Motive der Erziehungsberechtigten erfolgen und die Entwicklung der Teilnahmen am häuslicher Unterricht analysiert werden.
Ziele
Ziel 1: Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Schülerinnen und Schüler beginnen nach neunwöchiger Unterbrechung den Schulbetrieb, unabhängig von ihrem Kenntnisstand |
Schülerinnen und Schüler können Unterrichtsinhalte von Vorperioden auffrischen um sich dem Erwerb neuer Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten widmen zu können. |
Ziel 2: Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eines Übertritts in eine andere Schulart in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Schülerinnen und Schüler haben beim Eintritt in eine neue Schulart unterschiedliche Vorkenntnisse und teilweise stark unterschiedliche Leistungsprofile. Dies ist teilweise auf die autonomen Gestaltungsbereiche in Lehrplänen zurückzuführen, deren Zweck unter anderem eine möglichst weitgehende schülerzentrierte Individualisierung der Lehrinhalte ist. An den Nahtstellen führt dies dazu, dass zu Beginn eines Schuljahres teilweise unterschiedliche Voraussetzungen bei einzelnen Schülern vorliegen und einige Wochen für das Herstellen einer gemeinsamen Lern- und Arbeitsbasis aufgewendet werden. |
Alle Schülerinnen und Schüler der 5. und 9. Schulstufe haben zu Beginn des Schuljahres eine gemeinsame, gleichwertige, Lern- und Arbeitsbasis in ihren neuen Schulen. An der Sommerschule zur Vorbereitung auf die Aufnahme in eine Schule der Sekundarstufe II haben mindestens 5000 Schülerinnen und Schüler teilgenommen. |
Ziel 3: Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf, einen nationalen oder internationalen Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Vorbereitungen auf anspruchsvolle Lehrinhalte des kommenden Schuljahres, insbesondere auf nationale oder internationale Wettbewerbe Chemieolympiade uä. finden ausschließlich gleichzeitig zum Unterricht statt. |
Bereits vor Beginn des Schuljahres können sich besonders leistungswillige und -fähige Schülerinnen und Schüler auf besondere Projekte und Wettbewerbe vorbereiten. |
Ziel 4: Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eine abschließende Prüfung in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Vorbereitung auf die abschließende Prüfung erfolgt erst im abschließenden Schuljahr. |
Die Sommerschule zur Vorbereitung auf abschließende Prüfungen der Sekundarstufe II wurde zumindest 10 vH der Schulen mit abschließenden Prüfungen durchgeführt. |
Ziel 5: Vorbereitung von Studierenden auf herausfordernde Unterrichtssituationen und ein gesamthaftes Unterrichtskonzept durch Vermittlung von Grundlagen der Unterrichts- und Schulorganisation (Sommerschule)
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Ausbildung von angehenden Lehrpersonen erfolgt unter kontrollierten Bedingungen und unter enger Anbindung an erfahrene Schulleitungen und Lehrpersonen. Die Übernahme von Verantwortung einerseits und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit andererseits ist Studierenden nur eingeschränkt möglich. |
Studierende sammeln Erfahrung in Eigenverantwortlichkeit und erleben Selbstwirksamkeit in konkreten Unterrichtssituationen in der Sommerschule. |
Ziel 6: Stärkung der Stellung der Kuratorien an technisch-gewerblichen höheren Lehranstalten
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Kuratorien haben kein Mitbestimmungsrecht über von ihnen selbst aufgebrachte finanzielle Mittel. |
Die Kuratorien können über die Verwendung jener Mittel, deren Verwendung im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung an die Zustimmung des Kuratoriums gebunden wurden, bestimmen. |
Ziel 7: Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I mit digitalen Kompetenzen
Beschreibung des Ziels:
Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu befähigt sein, informiert, souverän und verantwortlich mit Medien und Technik als mündige Bürgerinnen und Bürger in der Demokratie und einer zunehmend von Digitalisierung beeinflussten Gesellschaft umzugehen.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeit ist digitale Grundbildung als verbindliche Übung verankert, der nicht mehr dem Charakter einer grundlegenden Kompetenz des 21. Jahrhunderts entspricht. |
Digitale Grundbildung wird zum Pflichtgegenstand in der Sekundarstufe I. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Unterrichtsangebote in der unterrichtsfreien Zeit
Beschreibung der Maßnahme:
In den letzten beiden Wochen des Schuljahres soll es bis zu 40 Unterrichtseinheiten für Schülerinnen und Schüler geben, die zusätzliche Lern- und Bildungsangebote benötigen oder wünschen.
Die Planung und Durchführung des Unterrichts ist am Schulstandort vorzunehmen, die Sicherstellung, dass jede Schülerin oder jeder Schüler ein für ihn passendes Angebot in erreichbarer Entfernung wahrnehmen kann, ist Aufgabe der Schulbehörde. Diese muss zu diesem Zweck die erforderlichen Informationen erhalten.
Die Beistellung von Schulraum obliegt dem jeweiligen Schulerhalter, der der Durchführung zustimmen muss.
Umsetzung von Ziel 1, 2, 3, 4
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Während der unterrichtsfreien Zeit besteht derzeit keine Möglichkeit die schulischen Ressourcen zu nutzen. |
Während der letzten beiden Wochen des Schuljahres, somit in der unterrichtsfreien Zeit, werden Unterrichtsangebote zur Umsetzung der gemacht. |
Maßnahme 2: Projektunterricht in Verbindung mit sprachsensiblem Unterricht in verschiedenen Gegenständen
Beschreibung der Maßnahme:
Im sprachsensiblen Unterricht wird fachliches und sprachliches Lernen zu einer Einheit verknüpft. Sprache hat im Unterricht verschiedene Funktionen. Mit ihrer Hilfe vermitteln Lehrerinnen und Lehrer Lerninhalte. Die Schülerinnen und Schülern nehmen diese auf, verarbeiten und speichern sie und geben sie in Unterrichtsgesprächen und Prüfungen wieder. Sie lernen, diese sprachlichen Mittel inhaltlich, zweckbezogen, kontextuell und situativ angemessen selbst zu verwenden. In diesem Sinne sind Sprache und Fachunterricht untrennbar miteinander verbunden. Im Unterrichtsgegenstand Mathematik etwa sind die Schüler/innen sprachlich besonders gefordert, geht es doch darum, fachspezifisches Vokabular zu verstehen und sich anzueignen, Textaufgaben zu lösen und richtige Antworten zu formulieren, mathematische Aufgabenstellungen und Lösungswege zu diskutieren und zu beschreiben. Die Fachsprache stellt eine weitere Schwierigkeit dar, wenn Schüler/innen Begriffe verstehen sollen, die in der Alltagssprache kaum bis gar nicht oder in einem anderen Zusammenhang verwendet werden.
Positive Lernerfahrungen stärken das Selbstbewusstsein und die Sozialkompetenz Das Ziel basiert auf der Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche positive Lernerfahrungen in der Schule machen können, wenn sie gemeinsam lernen, wie sie die Unterrichtssprache Deutsch besser anwenden und verstehen können. Ein besseres Anwenden und Verstehen der Unterrichtssprache wirkt sich nicht nur positiv auf alle Unterrichtsfächer aus, sondern stärkt auch die Selbstwirksamkeit und Selbstorganisation der Schülerinnen und Schüler. Das projektorientierte Arbeiten in Kleingruppen trägt darüber hinaus zur Stärkung des Zusammenhalts und der Sozialkompetenz bei.
Umsetzung von Ziel 1, 2, 3, 4, 5
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
dzt. Unterricht mit Ausnahme der Volksschule in Form von 50 Minuten-Einheiten nach lehrplanmäßigen Gegenständen getrennt. |
für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler wird in der Sommerschule gesamthafter, an einem Projekt orientierter Unterricht angeboten |
Maßnahme 3: Projektunterricht mit einem Schwerpunkt auf einzelnen Gegenständen
Beschreibung der Maßnahme:
Am Ende der Sommerschule soll als Projektergebnis ein Produkt vorliegen, das die Schülerinnen und Schüler "anfassen" und präsentieren können. Das Produkt kann zum Beispiel ein Kurzvideo, ein Hörtext, Blog, Podcast, Poster, Theaterstück oder eine Zeitung sein. Sowohl bei der Auswahl des Produkts bzw. des Projektergebnisses als auch bei der Gestaltung des Weges dorthin besteht für die Unterrichtenden der Sommerschule ein gänzlich freier Gestaltungsspielraum. Bei mehreren kleinen Projekten kann am Ende der Sommerschule eine Sammlung der einzelnen Ergebnisse (z. B. Portfolio) bzw. bei einem großen Projekt der Entstehungsprozess als Dokumentation (Projekttagebuch) vorliegen.
Projektorientiertes Arbeiten entspricht der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler und fördert dabei die Sachkompetenz, die Selbstkompetenz und die Sozialkompetenz. Das Projektergebnis, als sog. "Produkt" bezeichnet, soll dabei altersgerecht und über mögliche Etappenziele erreicht werden. Das projektorientierte Arbeiten während des Ergänzungsunterrichts kann auf Basis eines Themas ein großes Projekt für die beiden Wochen oder mehrere kleine Projekte innerhalb der beiden Wochen beinhalten. Im Mittelpunkt steht ein Thema und/oder ein Problem, zu dessen Bearbeitung bzw. Lösung möglichst viel gelesen, gesprochen, geschrieben und zugehört werden muss
Umsetzung von Ziel 1, 2, 4
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
wie MN 2 |
wie MN2, aber mit Schwerpunkt auf einem Gegenstand |
Maßnahme 4: Schaffung eines angeleiteten, eigenverantwortlichen Einsatzes von Studierenden als Praxis im Rahmen des Studiums
Beschreibung der Maßnahme:
Studierende sollen eigenverantwortlich Unterrichtserfahrungen in herausfordernden Unterrichtssituationen erleben.
Umsetzung von Ziel 5
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Ausbildung von angehenden Lehrpersonen erfolgt und kontrollierten Bedingungen und unter enger Anbindung an erfahrene Lehrpersonen. Die Übernahme von Verantwortung einerseits und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit andererseits ist Studierenden nur eingeschränkt möglich. |
Studierende erteilen für begrenzte Zeit eigenverantwortlich Unterricht. |
Maßnahme 5: Schaffung der Möglichkeit im Katastrophenfalle Unterricht nur IKT-gestützt durchzuführen
Beschreibung der Maßnahme:
Die Kuratorien sollen über die Verwendung jener Mittel, deren Verwendung im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung an die Zustimmung des Kuratoriums gebunden wurden, bestimmen können.
Umsetzung von Ziel 6
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Kuratorien haben kein Mitbestimmungsrecht über von ihnen selbst aufgebrachte finanzielle Mittel. |
Die Kuratorien können über die Verwendung jener Mittel, deren Verwendung im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung an die Zustimmung des Kuratoriums gebunden wurden, bestimmen. |
Maßnahme 6: Einführung von digitaler Grundbildung als Pflichtgegenstand in der Sekundarstufe I
Beschreibung der Maßnahme:
Die unverbindliche Übung digitale Grundbildung wird zu einem Pflichtgegenstand mit jeweils einer Wochenstunde von der 5. bis zur 8. Schulstufe. Die Vermittlung digitaler Kompetenzen soll Schülerinnen und Schüler befähigen, auf Basis eines breiten Überblicks über aktuelle digitale Werkzeuge (Hard- und Software) für bestimmte Einsatzszenarien im schulischen, beruflichen sowie privaten Kontext jeweils passende Werkzeuge und Methoden auszuwählen, diese zu reflektieren und anzuwenden. Der Erwerb von Handlungskompetenzen im Bereich digitaler Technologien soll stets reflektiert erfolgen und hat dabei auch Voraussetzungen und Folgen, Vor- und Nachteile bzw. gesellschaftliche Auswirkungen des Technikeinsatzes im Blickfeld.
Medienkompetenz umfasst die Aspekte der Produktion, der Repräsentation, der Mediensprache und der Mediennutzung. Die Vermittlung von Medienkompetenz umfasst die Fähigkeit, Medien zu nutzen, die verschiedenen Aspekte der Medien und Medieninhalte zu verstehen und kritisch zu bewerten sowie selbst in vielfältigen Kontexten zu kommunizieren. Kritisches und kreatives Denken sind zentrale Aspekte der Medienbildung.
Politische Kompetenzen fördern die Demokratie und die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger. Freie digitale Informations- und Kommunikationsnetze bieten dazu weitreichende kommunikative, soziale und kreative Möglichkeiten, bergen aber auch Risiken und Gefahren für den Einzelnen. Analytische Fähigkeiten ermöglichen ein besseres Verständnis von Demokratie und Meinungsfreiheit sowie die aktive Teilhabe an netzwerkbasierter, medial vermittelter Kommunikation.
Umsetzung von Ziel 7
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Personalaufwand |
0 |
5 888 |
17 670 |
21 398 |
21 805 |
Transferaufwand |
0 |
13 361 |
26 870 |
32 770 |
33 415 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
19 249 |
44 540 |
54 168 |
55 220 |
Für die Sommerschule und den Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung entsteht Lehrpersonalbedarf sowohl bei den Pflichtschulen als auch bei den mittleren und höheren Schulen. Den Aufwand für die Pflichtschulen trägt der Bund im Wege von Transferzahlungen an die Länder, den Aufwand für die mittleren und höheren Schulen trägt der Bund direkt als Personalaufwand für das eingesetzte Bundeslehrpersonal.
Der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist auf Basis der bestehenden IT-Infrastruktur an den Schulen umsetzbar. Der 8-Punkte-Plan für die Digitale Schule stellt sicher, dass die Mittelschulen und AHS für eine Einführung des Pflichtfachs Digitale Grundbildung vorbereitet sind, da sie im Rahmen eines digitalen pädagogischen Konzeptes sich bereits im Schuljahr 2021/22 auf die Ausrollung digitaler Endgeräte vorbereitet haben. In diesem Schuljahr nahmen bereits 93 % aller Schulen der Sekundarstufe I am Rollout digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler teil und wurden auch die digitalen Klassen mit Endgeräten für Lehrende versorgt. Die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind in der WFA (inkl. Bündelung) zum Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts, BGBl. I Nr. 9/2021, dargestellt (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_1879507/COO_2026_100_2_1881514.html).
Die Ausbildung der erforderlichen Lehrpersonen wird in der Anfangsphase im Wege der Fort- und Weiterbildung an den Pädagogischen Hochschulen erfolgen, wo die Bedeckung durch interne Umschichtungen gegeben ist. In Zukunft wird ein eigenes Lehramtsstudium für die Sekundarstufe zu schaffen sein. Inwieweit dadurch Mehrkosten entstehen, kann aus heutiger Sicht noch nicht abgeschätzt werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass diese erst nach dem Jahr 2025 schlagend werden.
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Erlöse |
0 |
13 361 |
26 870 |
32 770 |
33 415 |
Personalkosten |
0 |
13 361 |
26 870 |
32 770 |
33 415 |
Kosten gesamt |
0 |
13 361 |
26 870 |
32 770 |
33 415 |
Nettoergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Die Sommerschule und die digitale Grundbildung verursachen Lehrpersonalaufwand für Landeslehrpersonen an Pflichtschulen. Diesen Personalaufwand erhalten die Länder vom Bund im Wege von Transferzahlungen refundiert.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern
Ein Effekt der Einführung der Sommerschule ist, dass für schulpflichtige Kinder in den letzten zwei Wochen des Schuljahres keine oder nur eine eingeschränkte außerschulische oder außerfamiliäre Betreuung benötigt wird. Die ist nicht der Zweck der Regelung, sondern stellt eine nicht zu vermeidende Auswirkung dar.
Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels
Vorbereitung auf kommende schulische Situationen
Schülergruppen
- Schülerinnen und Schüler an Nahtstellen
- Schülerinnen und Schüler vor abschließenden Prüfungen
- Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf das kommende Schuljahr allgemein
- Schülerinnen und Schüler mit besonderer Leistungsstärke
Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
Schüler an Nahtstellen |
15 000 |
|
- Schüler zur Vorbereitung auf das kommende Schuljahr allgemein |
15 000 |
Sonstige wesentliche Auswirkungen
Der Pflichtgegenstand "Digitale Grundbildung" beinhaltet Aspekte, die sowohl die Ausbildung von Kompetenzen im Bereich der digitalen Grundbildung fördern, als auch Kompetenzen der politischen Bildung von Jugendlichen beinhalten.
Im außerschulischen Bereich (Freizeit, in der Familie) werden digitale Medien eingesetzt und sind digitale Kompetenzen und Medienkompetenz wichtige Schlüsselqualifikationen um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die Vermittlung digitaler Kompetenzen und medialer Kompetenzen im Rahmen des Unterrichts an den Schulen hat also durchaus positive Auswirkungen auf die Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 14 Jahren.
Sonstige wesentliche Auswirkungen
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
Schüler/innen an der Mittelschule |
206 512 |
Bildungsdokumentation 2018/19 |
Schüler/innen an der AHS-Unterstufe |
120 961 |
Bildungsdokumentation 2018/19 |
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
19 249 |
44 540 |
54 168 |
55 220 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
gem. BFRG/BFG |
30.02.01 PflichtschulenSek I |
|
|
13 361 |
26 352 |
32 252 |
32 897 |
gem. BFRG/BFG |
30.02.02 AHS Sek I |
|
|
4 367 |
13 996 |
17 128 |
17 469 |
gem. BFRG/BFG |
30.02.04 AHS Sek II |
|
|
170 |
0 |
0 |
0 |
gem. BFRG/BFG |
30.02.05 BMHS |
|
|
340 |
0 |
0 |
0 |
gem. BFRG/BFG |
30.02.10 Private Träger |
|
|
1 011 |
2 666 |
3 262 |
3 328 |
Durch Umschichtung |
30. |
30. |
|
0 |
1 526 |
1 526 |
1 526 |
Erläuterung der Bedeckung
Für die Bedeckung der Sommerschule im Jahr 2022 wird im BFG 2022 vorgesorgt werden. Die weitere Bedeckung ab dem Jahr 2023 erfolgt durch Umschichtungen in der UG 30. Für die Bedeckung der digitalen Grundbildung wird im BFRG 2022-2025 vorgesorgt werden.
Laufende Auswirkungen – Personalaufwand
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||||
Körperschaft |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Länder |
|
|
13 360,73 |
123,80 |
26 869,69 |
412,70 |
32 769,87 |
495,20 |
33 414,91 |
495,20 |
Bund |
|
|
5 887,65 |
65,30 |
17 670,13 |
217,80 |
21 397,67 |
261,30 |
21 805,46 |
261,30 |
GESAMTSUMME |
|
|
19 248,38 |
189,10 |
44 539,82 |
630,50 |
54 167,54 |
756,50 |
55 220,37 |
756,50 |
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
|
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
Digitale Grundbildung Mittelschule |
Länder |
Landeslehrperson |
|
123,80 |
412,70 |
495,20 |
495,20 |
Digitale Grundbildung AHS-Unterstufe |
Bund |
Bundeslehrperson |
|
65,30 |
217,80 |
261,30 |
261,30 |
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||||
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Anzahl |
Aufw. € |
Anzahl |
Aufw. € |
Anzahl |
Aufw. € |
Anzahl |
Aufw. € |
Anzahl |
Aufw. € |
Sommerschule Lehrpersonen APS |
Länder |
|
|
85 272 |
60,94 |
|
|
|
|
|
|
Sommerschule Leitungen APS |
Länder |
|
|
1 020 |
406,25 |
1 275 |
406,25 |
1 275 |
406,25 |
1 275 |
406,25 |
Sommerschule Lehrpersonen AHS/BMHS |
Bund |
|
|
15 048 |
60,94 |
15 048 |
60,94 |
15 048 |
60,94 |
15 048 |
60,94 |
Sommerschule Leitungen AHS/BMHS |
Bund |
|
|
180 |
406,25 |
225 |
406,25 |
225 |
406,25 |
225 |
406,25 |
Sommerschule:
Die Sommerschule in den letzten beiden Wochen der Hauptferien wird von Lehramtsstudierenden und Lehrpersonen abgewickelt. Jede Gruppe der Sommerschule weist ein Stundenausmaß von 20 Stunden pro Woche auf, in 2 Wochen somit 40 Stunden. Lehramtsstudierende wirken im Rahmen ihres Studiums an der Sommerschule mit, was aber eine Vergütung nicht ausschließt. Lehrpersonen erbringen ihre Leistung zusätzlich zu ihrer Unterrichtsverpflichtung während des Unterrichtsjahres. Die Vergütung für eine zusätzlich zur Lehrverpflichtung erbrachte Unterrichtsstunde während des Unterrichtsjahres beträgt 1,3% des Monatsgehalts der Lehrperson. Bei einer durchschnittlichen Lehrperson, die in der Sommerschule eingesetzt wird, würde ein solcher Stundensatz somit 3 749,9 (IL l2a2 Stufe 10) x 1,3% = 48,75 Euro betragen. Inklusive Dienstgeberbeiträge (rund 25%) ergibt sich ein durchschnittlicher Personalaufwand von 60,94 Euro pro Stunde. Die Erfahrungen mit der im Rahmen der COVID-Maßnahmenpakete abgehaltenen Sommerschule 2021 haben gezeigt, dass das Verhältnis Lehramtsstudierende zu Lehrpersonen rund 3:4 beträgt. Rund 57% der Lehrtätigkeit an der Sommerschule wird somit von Lehrpersonen übernommen.
Im Sommer 2021 wurden rund 3 300 Gruppen betreut, für die Jahre 2022 und 2023 wird mit einer Steigerung um jeweils ein Drittel ausgegangen. Bei 40 Stunden pro Gruppe ergeben sich damit 4 400 x 40 = 176 000 Stunden im Jahr 2022 und 5 850 x 40 = 234 000 Stunden ab dem Jahr 2023.
Unter der Annahme, dass im Jahr 2022 weiterhin 57% davon von Lehrpersonen erbracht werden, ergibt sich ein Bedarf von 100 320 Lehrpersonen-Stunden (siehe oben Anzahl Mitarbeiter/innen, wobei in der Regel nicht jede Stunde von einer anderen Lehrperson übernommen wird).
Die Sommerschule wird vor Ort von der Schulleitung organisiert. Dafür erhält diese eine Belohnung von 325 Euro (406,25 Euro inkl. DGB). Es wird davon ausgegangen, dass die Sommerschule im Jahr 2022 an 1 200 und ab dem Jahr 2023 an 1 500 Standorten stattfinden wird.
Weiters wird davon ausgegangen, dass rund 85% des Sommerschulangebots im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen und 15% im Bereich der mittleren und höheren Schulen stattfinden werden. Die erforderlichen Lehrpersonenstunden sowie die Anzahl der Schulleitungen werden dementsprechend auf APS und AHS/BMHS aufgeteilt.
Digitale Grundbildung:
Parallel zur Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten gemäß dem Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG) wird ab dem Schuljahr 2022/23 an der Sekundarstufe I der Pflichtgegenstand "Digitale Grundbildung" im Umfang von einer Wochenstunde je Klasse eingeführt. Damit wird die Stundentafel der Sekundarstufe I um insgesamt 4 Wochenstunden verlängert (eine Wochenstunde pro Schulstufe).
Im Schuljahr 2021/22 wurden die fünfte und sechste und ab dem Schuljahr 2022/23 jeweils die fünfte Schulstufe mit digitalen Endgeräten ausgestattet. Somit wird der Pflichtgegenstand "Digitale Grundbildung" im Schuljahr 2022/23 in der fünften, sechsten und siebten Schulstufe und ab dem Schuljahr 2023/24 in allen vier Schulstufen der Sekundarstufe I stattfinden.
Eine Schulstufe der Sekundarstufe I umfasst rund 2 600 Klassen der Mittelschule und 1 225 Klassen der AHS-Unterstufe. Im Schuljahr 2022/23 sind daher 2 600 x 3 = 7 800 Wochenstunden an der Mittelschule und 1 225 x 3 = 3 675 Wochenstunden an der AHS-Unterstufe abzudecken, ab dem Schuljahr 2023/24 werden es 4 x 2 600 = 10 400 bzw. 4 x 1 225 = 4 900 Wochenstunden sein.
Einem Lehrpersonen-VBÄ entsprechen an der Mittelschule 21 Wochenstunden bei Durchschnittskosten inkl. DGB von 62 600 Euro pro Jahr und an der AHS-Unterstufe 18,75 Wochenstunden bei Durchschnittskosten inkl. DGB von 75 000 Euro pro Jahr. Im Schuljahr 2022/23 werden demnach 7 800 / 21 = 371,4 Landeslehrpersonen-VBÄ für die Mittelschule und 3 675 / 18,75 = 196,0 Bundeslehrpersonen-VBÄ für die AHS-Unterstufe benötigt. Ab dem Schuljahr 2023/24 werden es 10 400 / 21 = 495,2 LL-VBÄ bzw. 4 900 / 18,75 = 261,3 BL-VBÄ sein. Der Aufwand eines Schuljahres verteilt sich jeweils zu einem Drittel auf das erste und zu zwei Drittel auf das zweite Kalenderjahr.
Im Vollausbau beträgt der gesamte Lehrpersonalaufwand für "Digitale Grundbildung" rund 495,2 x 62 600 + 261,3 x 75 000 = 50 Millionen Euro.
Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Sommerschule Lehrpersonen APS |
Länder |
|
|
|
|
|
|
Digitale Grundbildung Mittelschule |
Länder |
Landeslehrperson |
|
|
|
|
|
Sommerschule Leitungen APS |
Länder |
|
|
|
|
|
|
Sommerschule Lehrpersonen AHS/BMHS |
Bund |
|
|
|
|
|
|
Sommerschule Leitungen AHS/BMHS |
Bund |
|
|
|
|
|
|
Digitale Grundbildung AHS-Unterstufe |
Bund |
Bundeslehrperson |
|
|
|
|
|
Laufende Auswirkungen – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Bund |
|
13 360 731,23 |
26 869 691,03 |
32 769 871,66 |
33 414 909,72 |
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Sommerschule APS |
Bund |
|
|
1 |
5 610 850,68 |
1 |
517 968,75 |
1 |
517 968,75 |
1 |
517 968,75 |
Digitale Grundbildung Mittelschule |
Bund |
|
|
1 |
7 749 880,55 |
1 |
26 351 722,28 |
1 |
32 251 902,91 |
1 |
32 896 940,97 |
Der Bund ersetzt den Ländern den Personalaufwand für Lehrpersonen an allgemein bildendenden Pflichtschulen gemäß § 4 FAG 2017.
Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Körperschaft (Angaben in €) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
Länder |
|
13 360 731,23 |
26 869 691,03 |
32 769 871,66 |
33 414 909,72 |
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Sommerschule APS |
Länder |
|
|
1 |
5 610 850,68 |
1 |
517 968,75 |
1 |
517 968,75 |
1 |
517 968,75 |
Digitale Grundbildung Mittelschule |
Länder |
|
|
1 |
7 749 880,55 |
1 |
26 351 722,28 |
1 |
32 251 902,91 |
1 |
32 896 940,97 |
Der Bund ersetzt den Ländern den Personalaufwand für Lehrpersonen an allgemein bildendenden Pflichtschulen gemäß § 4 FAG 2017.
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