1244 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 135/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine rasche Erarbeitung eines umfassenden UrheberInnenvertragsrechts

Die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das UrheberInnenvertragsrecht ist eine wichtige Säule des UrheberInnenschutzes. Es stärkt die UrheberInnen im Verhältnis zu ihren VertragspartnerInnen. Viele UrheberInnen werten ihre Werke nicht selbst aus, sondern überlassen die wirtschaftliche Nutzbarmachung Dritten. JournalistInnen treten ihre Rechte zum Beispiel an Zeitungs- und Zeitschriftenverlage ab, KomponistInnen an Musikverlage, ÜbersetzerInnen an Belletristikverlage und WissenschaftlerInnen an Fachverlage.

Im Verhältnis zwischen Urheber/in und Verwerter/in besteht in den meisten Fällen ein erhebliches Machtgefälle. Sehr oft geben die Unternehmen vor, wie weitgehend die UrheberInnen ihre Rechte übertragen müssen und welche Vergütung diese hierfür erhalten. Das UrheberInnenvertragsrecht dient dazu, die negativen Auswirkungen dieses Machtgefälles zugunsten der UrheberInnen zu lindern. Sie werden davor geschützt, Verträge einzugehen, denen zufolge sie zu weitgehende Rechte gegen eine zu geringe Vergütung abgeben müssten. Ziel des Urhebervertragsrechts ist es daher, die Lebensbedingungen von Kreativschaffenden zu verbessern.

Trotz dieser wichtigen Funktion ist das UrheberInnenvertragsrecht bis heute in vielen Ländern und auf EU-Ebene unterentwickelt. Dies gilt auch für Österreich.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag zunächst in seiner Sitzung am 5. Mai 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Katharina Kucharowits die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner und Ing. Mag. Volker Reifenberger sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Ulrike Lunacek.

Auf Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Wiederaufnahme der Verhandlungen erfolgte am 17. März 2021. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Ing. Mag. Volker Reifenberger und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger das Wort.

Auf Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner wurden die Verhandlungen wiederum vertagt.

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag abermals in seiner Sitzung am 23. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Hans Stefan Hintner, Josef Schellhorn, Ing. Mag. Volker Reifenberger und Mag. Agnes Sirkka Prammer sowie die Ausschussobfrau Mag. Eva Blimlinger.

Auf Antrag der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer wurden die Verhandlungen neuerlich vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 6. Dezember 2021 wieder aufgenommen und es meldeten sich die Abgeordneten Katharina Kucharowits und Ing. Mag. Volker Reifenberger sowie die Ausschussobfrau Mag. Eva Blimlinger zu Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 12 06

                           Mag. Sibylle Hamann                                                      Mag. Eva Blimlinger

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau