1287 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Bauten und Wohnen

über den Antrag 1185/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ausschließung von Wohnungseigentümern gem. § 36 Abs. 1 WEG wegen rechtskräftiger Verurteilung aufgrund terroristischer Straftaten

Die Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Terrorismus und terroristischen Straftaten ist auf jeder rechtmäßigen Ebene entgegenzutreten. Einer Hausgemeinschaft ist es grundsätzlich unzumutbar, mit Personen zusammenzuleben, die rechtskräftige gemäß den § 278b, 278c sowie damit im Zusammenhang begangene strafbare Handlungen nach den §§ 128 bis 131, 144 und 145 sowie 223 und 224, ferner gemäß den § 278d, § 278e, § 278f, § 278g und damit im Zusammenhang begangene strafbare Handlungen nach den §§ 223 und 224 sowie gemäß § 282a StGB verurteilt wurden oder Ihre Vorstrafe wegen der genannten Delikte noch nicht getilgt ist. Darum sollen gegebenenfalls wirksame Ausschlussklagen gem. § 36 Abs. 1 WEG ermöglicht werden. Hierfür ist die taxative Aufzählung der Tatbestände um eine entsprechende Ziffer 4 zu ergänzen, die die rechtskräftige Verurteilung iZm terroristischen Straftaten umfasst. Einer diesbezüglichen Klage auf Ausschließung soll jedenfalls dann stattzugeben sein, wenn im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Verhandlung die Vorstrafe noch nicht getilgt ist.“

Der Ausschuss für Bauten und Wohnen hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 2. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl die Abgeordneten Mag. Yannick Shetty und Mag. Nina Tomaselli. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Im Zuge der Wiederaufnahme der Verhandlungen in der Sitzung des Ausschusses für Bauten und Wohnen am 14. Dezember 2021 ergriff die Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Bauten und Wohnen somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 12 14

                            Mag. Nina Tomaselli                                                         Mag. Ruth Becher

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau