1299 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 2188/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Mag. Eva Blimlinger, Sabine Schatz, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend den verstärkten Schutz von Medienvertreterinnen und -vertretern im Zuge der Covid 19 – Pandemie

Die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Mag. Eva Blimlinger, Sabine Schatz, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Dezember 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit längerem kommt es in Österreich immer wieder zu Angriffen auf Journalistinnen und Journalisten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem aufgrund der Berichterstattung über die Covid-19-Pandemie und vor allem bei Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19. Dabei geht es nicht nur um verbale Attacken, sondern auch um die Androhung und Anwendung von Gewalt. Medienvertreterinnen und -vertreter wurden laut Polizeimeldungen beispielsweise mit Eisbrocken und Schneebällen beworfen und mehrmals bedroht, ein Journalist ist Opfer einer versuchten Körperverletzung geworden. Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten sind ein Angriff auf die Pressefreiheit, ein zentrales Element unserer Demokratie. Diese Angriffe sind inakzeptabel und auf das Schärfste zu verurteilen, deshalb sind dringend konkrete Schutzmaßnahmen notwendig.

In einschlägigen Foren werden Demonstrationen vor Redaktionen geplant und in regelmäßigen Abständen bundesweit abgehalten. Dies verstärkt die Gefahr von Angriffen auf Journalistinnen und Journalisten.

Für uns steht fest: Unabhängiger, qualitätsvoller und kritischer Journalismus sowie Pluralismus in den Medien sind Grundpfeiler jeder Demokratie und tragende Säulen des universalen, unveräußerlichen Rechts auf Presse- und Meinungsfreiheit. Die COVID-19 Krise zeigt, wie wichtig öffentliche und unabhängige Berichterstattung ist, sie muss auch weiterhin frei von Gefahren und Bedrohungen gewährleistet sein. Wir treten für die Achtung der Versammlungsfreiheit in unserer Demokratie ein.

Friedliche Versammlungen werden durch die österreichische Rechtsordnung auch umfassend geschützt. Gleichzeitig muss jedoch mit einem konkreten Maßnahmenkatalog sichergestellt werden, dass im Rahmen des Demonstrationsrechts keine Bedrohung für oder Behinderung von Medienvertretern entsteht.

Es ist aus unserer Sicht unabdingbar, auch weiterhin eine gefahrlose, unabhängige Berichterstattung abzusichern.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Jänner 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka die Abgeordneten Henrike Brandstötter, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Susanne Fürst, Nurten Yılmaz und Peter Weidinger.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Mag. Eva Blimlinger, Sabine Schatz, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2022 01 11

                          Dr. Reinhold Lopatka                                                Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann