1355 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Gesundheitsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 2172/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, hat der Gesundheitsausschuss am 17. Februar 2022 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Smolle und Ralph Schallmeiner mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz 2012 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Der im Ausschuss behandelte Gegenstand betrifft die vier Sozialversicherungsgesetze. Durch den gegenständlichen Antrag sollen im Gesundheitstelematikgesetz sozialversicherungsrechtlich relevante Bestimmungen (‚Fernrezept‘) verlängert werden.

Die besondere COVID-19-Situation macht eine Verlängerung der covidspezifischen Maßnahmen erforderlich, weshalb die erleichterten Bedingungen gemäß § 27 Abs. 12a, 12b, 14a bis 14c iVm Abs. 16 zur Erleichterung der Vermeidung von Menschenmassen verlängert werden sollen.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Mag. Verena Nussbaum und Fiona Fiedler, BEd sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 02 17

                             Ralph Schallmeiner                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann