1384 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1621/A(E) der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der digitalen Medientransformation

Die Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im September 2019 wurde die Digitalsteuer beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass 15 Millionen Euro der Einnahmen aus dieser in die Förderung des digitalen Transformationsprozesses österreichischer Medien gehen sollen. Erst zu Beginn diesen Jahres wurde dazu ein erster Entwurf in Begutachtung geschickt. Eine endgültige Regierungsvorlage liegt noch nicht vor.

Die in der Begutachtung eingetroffenen Stellungnahmen haben positive und negative Punkte der Vorlage identifiziert. Positiv beurteilt wird die Intention, heimische Medienunternehmen im internationalen Wettbewerb zu unterstützen und den Standort Österreich zu stärken. Die qualitativen Kriterien bei der Vergabe der Förderung und der Ausschluss von Förderungen für demokratiefeindliche Medien fanden ebenso Anklang wie die Unterstützung von Ausbildungsangeboten, Barrierefreiheit und Jugendschutz.

Kritisch betrachtet wurde vor allem die geringe Dotierung des Fonds. Im BVA 2021 sind Einnahmen in der Höhe von 45 Mio. Euro aus der Digitalsteuer vorgesehen. Dennoch beträgt der für die Förderung der digitalen Medienförderung zur Verfügung gestellte Betrag nach wie vor nur 15 Mio. € jährlich. Lediglich für 2021 stehen einmalig insgesamt 34 Millionen Euro zur Verfügung. Eine langfristige Aufstockung ist zur tatsächlichen tatkräftigen Unterstützung des Medienstandortes Österreich jedenfalls unbedingt notwendig.

Neben der zu geringen Dotierung wurde auch die Fokussierung auf bereits am Markt etablierte Unternehmen und deren Geschäftsmodelle kritisiert und auf die Schwächung von Innovation durch den Ausschluss von Digital-Medien hingewiesen. Gefordert wurde auch eine stärkere Berücksichtigung von Wissenschaft und Forschung, mehr Rücksicht auf die Besonderheiten des nichtkommerziellen Rundfunks, eine stärkere gesetzliche Determination der Förderkriterien, der Ausbau der qualitativen Kriterien bei der Fördervergabe und eine ausgewogene Besetzung des Fachbeirates.

Es braucht daher eine nachhaltige Überarbeitung des Entwurfes und jedenfalls eine höhere Dotierung des Fonds.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Sabine Schatz, die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Mag. Eva Blimlinger, Henrike Brandstötter, Mag. Harald Stefan, Christian Hafenecker, MA und Mag. Agnes Sirkka Prammer, sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, dagegen: V, F, G, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Gabriela Schwarz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 03 09

                              Gabriela Schwarz                                                        Mag. Jörg Leichtfried

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann