1456 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 2167/A(E) der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Fördermaßnahme "Soziale Angelegenheiten" (Soziale Dienstleistungen, SDL) im Rahmen der GAP-Fördermittel statt massiver Kürzung der Mittel 

Die Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Dezember 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Grüne Bericht 2021 zeigt wiederum auf, dass das Höfesterben weiter forstschreitet. Ursache dafür ist nicht nur das weitere Auseinanderdriften der Einkommen der Bäuerinnen und Bauern, also die großen Einkommensunterschiede zwischen Groß- und Kleinbetrieben, sondern auch die Tatsache, dass ländliche Räume sehr oft gerade Frauen nicht jene soziale, digitale bzw. Mobilitäts-Infrastruktur bieten, die für sie notwendig wäre. Das Programm für die ländliche Entwicklung stellt als 2. Säule der GAP jenen Teil der Fördermittel dar, deren Ziel es sein soll, ländliche Regionen zu stärken. In diesem Zusammenhang sieht der ELER-Fonds vor, dass ein Mitgliedsstaat Investitionen in soziale Dienstleistungen fördern und EU-Mittel für diese Maßnahme verwenden kann. In Österreich existiert diese Förderschiene seit Beginn der Periode 2014-2020.

Wie bekannt wurde, plant die Landwirtschaftsministerin, die derzeit existierende Fördermaßnahme „Investitionen in soziale Dienstleitungen“ sowohl inhaltlich als auch finanziell stark zu reduzieren. Das 7-Jahres-Förderbudget soll dafür von derzeit 235,4 Mio. Euro auf 55 Mio. Euro gekürzt werden, das wäre ein Minus von 77%! Es gibt keinerlei sachlichen Grund für diese Kürzung. Auch keine budgetären Zwänge. Insgesamt verfügt das BMLRT jährlich über rund 2,2 Mrd. Euro an EU-, Bundes- und Ländermittel, die durch EU-Projekte oder nationale Programme an die Landwirtschaftsbetriebe und für den ländlichen Raum verteilt werden.

Ziel und Inhalt der Förderung waren bisher Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen, psychosoziale und psychiatrische Einrichtungen, Einrichtungen der Pflege- und Betreuung, Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und in besonderen Notlagen, mobile Hol-, Bring- und Servicedienste, barrierefreie Zugänge, Hard- und Software (z.B. für Telecare), Ausbau von Infrastrukturen im Bereich ambulanter Gesundheitsdienstleistungen. Damit soll die Versorgung für die Menschen am Land verbessert werden. Konkretes Ziel ist die „Stärkung der Gleichstellung, Vereinbarung von Beruf und Familie, gesellschaftlicher politischer Teilnahme und sozialer Vielfalt“.

Aus den Bundesländern, die für die nationale Kofinanzierung dieser Maßnahme zahlen, ist ein großes Interesse an der Bereitstellung der ELER-Mittel zu vernehmen. Ein Beschluss der SoziallandesrätInnen untermauert diesen Wunsch der Länder.

Es ist insbesonders für die Frauen in ländlichen Regionen wichtig, dass diese Maßnahme nicht, wie dies BM Köstinger beabsichtigt, massiv gekürzt, sondern im Gegenteil ausgebaut wird.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Cornelia Ecker die Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Klaus Köchl und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser. Die Verhandlungen wurden vertagt.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3 Mai 2022 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Cornelia Ecker, Petra Wimmer, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Clemens Stammler, MMag. Katharina Werner, Bakk., Peter Schmiedlechner, Carina Reiter, Irene Neumann-Hartberger, Franz Leonhard Eßl, Alois Kainz, Ing. Martin Litschauer, Klaus Köchl, Dietmar Keck, Andreas Kühberger sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Cornelia Ecker Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 05 03

                     Irene Neumann-Hartberger                                            Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                 Berichterstatter/in                                                                         Obmann