1462 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Finanzausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 2502/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energielenkungsgesetz 2012 (EnLG 2012) geändert wird , hat der Finanzausschuss am 5. Mai 2022 auf Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz 2011 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Im geltenden Gas-Marktmodell gibt es verschiedene Möglichkeiten der Beschaffung physikalischer Ausgleichsenergie. Vorrangig ruft der Markt- und Verteilergebietsmanager (MVGM) im Namen und auf Rechnung des Bilanzgruppenkoordinators (BKO) Ausgleichsenergie von der Erdgasbörse am virtuellen Handelspunkt ab. Subsidiär steht dem MVGM auch die Merit Order List (für Standardprodukte und Flexibilitätsprodukte) zur Verfügung. Im Falle von ungenügenden oder fehlenden Angeboten von Ausgleichsenergie kann der BKO Market Maker-Auktionen durchführen und Marktteilnehmer damit zur Angebotslegung einladen. Dieses Modell ist derzeit in der Gas-Marktmodell-Verordnung der E-Control und in den Allgemeinen Bedingungen des BKO geregelt.

Mit der gesetzlichen Anpassung soll, angelehnt an den beschriebenen Mechanismus, eine besondere Variante des Market Maker zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit etabliert werden. Zweck dieser Variante ist es, das dem BKO zur Verfügung stehende Instrumentarium um eine weitere, durch Speicherbuchungen besicherte Möglichkeit der Beschaffung physikalischer Ausgleichsenergie zu vergrößern. Für den Fall drohender oder bereits eingetretener Versorgungsstörungen sollen Gasmengen in Speicheranlagen vorgehalten und durch den BKO abgerufen werden können. Insoweit ähnelt das Modell jenem der strategischen Gasoptionen in Deutschland („Strategic Storage Based Options“, SSBOs), die vom Marktgebietsverantwortlichen beschafft werden.

Die Kosten der Vorhaltung sollen über das Bundesbudget getragen werden, die Abrufkosten verursachungsgerecht im Rahmen der Ausgleichsenergieabrechnung an die (betroffenen) Bilanzgruppen weiterverrechnet werden. Erst mit dem Abruf übergibt der Marktteilnehmer Gasmengen an den BKO, der damit den Bilanzausgleich für physische Abweichungen durchführt.

Details zur Herkunft und zum Einsatz der beschafften Gasmengen, zum Energiepreis (Arbeitspreis) und zur Kostentragung sowie weitere Verwendungsmöglichkeiten sollen mit Verordnung festgelegt werden können.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Rebecca Kirchbaumer, Mag. Gerald Loacker, Kai Jan Krainer und Dr. Christoph Matznetter sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 05 05

                    Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA                                                    Karlheinz Kopf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann