1514 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 2596/A(E) der Abgeordneten Norbert Sieber, Heike Grebien, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verfahrenserleichterung bei erhöhter Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung

Die Abgeordneten Norbert Sieber, Heike Grebien, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Mai 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Familien mit Kindern mit Behinderungen stehen oft vor vielen Herausforderungen, die es tagtäglich zu bewältigen gilt. Nicht nur vor finanziellen, sondern auch bürokratischen, die den Alltag zusätzlich erschweren. Ziel der Bundesregierung ist, die Bürgerinnen und Bürger von jeglichem Verwaltungsaufwand möglichst zu entlasten, wie es zuletzt im Familienbereich durch die digitale Weiterentwicklung von FABIAN für Schüler/innen, Student/innen und Lehrlingen geschehen ist.

Für erheblich behinderte Kinder wird zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Erhöhungszuschlag gewährt, der 155,9 Euro pro Monat beträgt. Das Familienlastenausgleichsgesetz sieht vor, dass für die Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe ein Grad der Behinderung von mind. 50 vH nach der Einschätzungsverordnung des Behinderteneinstellungsgesetzes sowie bei volljährigen Familienbeihilfebezieher/innen der Nachweis, dass die Person voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, notwendig sind.

Die Nachweise erfolgen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens durch Bescheinigung des Sozialministeriumservice. Minderjährige Behindertenpassinhaber/innen müssen für die erhöhte Familienbeihilfe einen zusätzlichen Nachweis des Sozialministeriumservice erbringen, obwohl die Voraussetzungen für die erhöhte Familienbeihilfe und den Behindertenpass für minderjährige Antragsteller/innen ident sind. Ziel muss daher sein, das Verfahren für minderjährige Antragsteller/innen zu vereinfachen und zu beschleunigen, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 08. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Carina Reiter die Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Eva Maria Holzleitner, BSc, Rosa Ecker, MBA, Petra Wimmer, Barbara Neßler, Maria Großbauer, Michael Bernhard, Edith Mühlberghuber, Kira Grünberg, Julia Elisabeth Herr sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien MMag. Dr. Susanne Raab und der Ausschussobmann Abgeordneter Norbert Sieber.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Norbert Sieber, Heike Grebien, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Kira Grünberg gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2022 06 08

                                 Kira Grünberg                                                                  Norbert Sieber

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann