1610 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 2524/A der Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. Mai 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„An Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen können Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der COVID‑19‑Pandemie festgelegt werden. Da derzeit nicht vorhersehbar ist, wie sich die COVID‑19‑Situation im Herbst darstellen wird, soll auch für das Wintersemester 2022/23 die Möglichkeit geschaffen werden, dass Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen solche Regelungen festlegen können.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze, die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Gerald Loacker, Mag. Andrea Kuntzl, Mag. Eva Blimlinger und Philip Kucher sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 06 29

                             Dr. Elisabeth Götze                                                       Mag. Dr. Martin Graf

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann