1611 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (1524 der Beilagen): Bundesgesetz über die Gründung des Institute of Digital Sciences Austria

Zur Sicherung der digitalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs soll neben weiteren Maßnahmen der Bundesregierung eine neue Universität (Institute of Digital Sciences Austria) mit Sitz in Linz errichtet werden. Mit dem vorgeschlagenen Gründungsgesetz sollen jene rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die für den Gründungsprozess für die neue Universität unbedingt erforderlich sind und die diese neue Einrichtung handlungsfähig machen (zB Rechtsform, Gründungsorgane, Lehre und Studien, Personal, etc.). Erst in einem zweiten Schritt sollen mit einem weiteren Bundesgesetz die endgültigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organisationsstruktur und den laufenden Betrieb der neuen Universität geschaffen werden. Dieses Gesetz wird so rechtzeitig in Kraft treten, dass die Aufnahme des Betriebes der neuen Universität ab Beginn des Studienjahres 2023/24 auf der erforderlichen rechtlichen Basis steht. Der institutionelle Aufbau der neuen Universität wird schrittweise erfolgen, wobei im Endausbau jedenfalls Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien sowohl als ordentliche Studien als auch im Sinne der hochschulischen Weiterbildung angeboten werden sollen.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Eva Blimlinger, Mag. Andrea Kuntzl, Mag. Martina Künsberg Sarre, Mag. Dr. Rudolf Taschner und Eva Maria Holzleitner, BSc, sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

Ein Antrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen, fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, N, dagegen: V, F, G).

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1524 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 06 29

             Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA                                       Mag. Dr. Martin Graf

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann