1645 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (1494 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27

Die vorliegende Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 soll bis zum Ende des Kindergartenjahres 2026/27 gelten (31.8.2027) und mit der Genehmigung der Abrechnung für dieses Jahr außer Kraft treten.

Das Regierungsprogramm für die Jahre 2020 – 2024 legt folgende Schwerpunkte für die Fortsetzung der Kostenbeteiligung des Bundes fest:

-              qualitativer und quantitativer Ausbau der Elementarpädagogik,

-              Flexibilisierung der Öffnungszeiten und Erhöhung des VIF-Prozentsatzes,

-              wesentliche Erhöhung des Zweckzuschusses,

-              Kriterien für eine qualitätsvolle, bundesweit einheitliche Ausbildung für Tageseltern.

Die Vereinbarung ist von dem Bestreben getragen, österreichweit möglichst einheitliche Standards in der Qualität und Quantität der elementarpädagogischen Angebote sicherzustellen, sowohl hinsichtlich der Qualifikation des Personals, als auch österreichweit einheitlicher pädagogischer Grundlagendokumente.

Folgende wesentliche Maßnahmen werden in Umsetzung des Regierungsprogramms und zur Fortsetzung der erfolgreichen bisherigen Maßnahmen in der Elementarbildung getroffen:

1. Fortsetzung der frühen sprachlichen Förderung:

Laut Kindertagesheimstatistik 2020/21 haben 33,9% der unter Dreijährigen und 31,2% der Drei- bis Sechsjährigen in elementaren Bildungseinrichtungen eine andere Erstsprache als Deutsch. Aber auch Kinder mit der Erstsprache Deutsch weisen zum Teil einen Sprachförderbedarf auf. Das Ziel der Sprachförderung in elementaren Bildungseinrichtungen ist es, dass Kinder bereits bei Schuleintritt jene Sprachkompetenzen aufweisen, die sie brauchen, um dem Unterricht folgen zu können. Da 94%der Vierjährigen eine elementare Bildungseinrichtung besuchen, soll eine intensive Sprachförderung bereits in diesem Alter fortgesetzt werden. Damit soll den Kindern ein besserer Start in ihr Schulleben ermöglicht werden. Der Erfolg dieser Maßnahme soll etwa durch die Erhebung der Wirkungskennzahl und im weiteren Verlauf durch eine Reduktion der Anzahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler sichtbar werden.

2. Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausbau der elementaren Bildung

Seit Beginn der Kostenbeteiligung des Bundes wurden durch die gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt rund 82.000 zusätzliche Plätze in elementaren Bildungseinrichtungen geschaffen, davon rund 44.000 für Kleinkinder unter 3 Jahren. Während bei der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen bereits 2009 das Barcelona-Ziel von 90% erreicht wurde, wurde für die Altersgruppe der unter Dreijährigen zwar viel erreicht (Verdopplung der Betreuungsquote von 14% auf 29,9%), aber das Barcelona-Ziel von 33% noch verfehlt. Aktuell fehlen etwa 3 Prozentpunkte oder rund 8.000 Plätze zur Zielerreichung.

Betrachtet man die Öffnungszeiten, gilt es die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen in den Fokus zu nehmen. So sind elementare Bildungseinrichtungen zwar flächendeckend vorhanden, aber nur etwas mehr als die Hälfte der betreuten Kinder (51,8%) besucht Einrichtungen, deren Öffnungszeiten mit einer Vollbeschäftigung ihrer Erziehungsberechtigten vereinbar sind (Vereinbarkeitsindikator Familie & Beruf – „VIF-konform“). 9 von 10 Kindern unter drei Jahren hingegen besuchen entweder VIF-konforme (64%) oder ganztägig geöffnete (28,1%) Einrichtungen.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken, ist der Schwerpunkt der Bemühungen daher auf den Ausbau von elementaren Bildungsangeboten für unter Dreijährige und die Verlängerung der Öffnungszeiten für Drei- bis Sechsjährige sowie die Ergänzung durch flexible Angebote von Tageseltern zu legen.

3. Weiterführung des beitragsfreien verpflichtenden Kindergartenjahres

Das beitragsfreie, verpflichtende Kindergartenjahr für Fünfjährige leistet einen wesentlichen Beitrag zur Chancengleichheit und zu einer positiven Bildungslaufbahn. Das Pflichtkindergartenjahr, das im Kindergartenjahr 2010/11 eingeführt wurde, soll daher weitergeführt werden.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. Juli 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Mag. Sibylle Hamann die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher Petra Tanzler, Mag. Martina Künsberg Sarre, Hermann Brückl, MA, Eva Maria Holzleitner, BSc, Norbert Sieber, MMag. Katharina Werner, Bakk., Katharina Kucharowits und Nico Marchetti sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen,

dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 (1494 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2022 07 05

                           Mag. Sibylle Hamann                                                 Mag. Dr. Rudolf Taschner

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann