Antrag auf Einvernehmensherstellung

 

Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

Einbringende Stelle:

BMK

Vorhabensart:

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Laufendes Finanzjahr:

2023

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2023

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit" der Untergliederung 43 Klima, Umwelt und Energie im Bundesvoranschlag des Jahres 2023 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie erfordert erhebliche Investitionskosten und ist häufig auch mit erhöhten Betriebskosten verbunden. Vor allem erneuerbarer Energieträger können noch auf einige Jahre teurer sein können, als fossile die von den internationalen Konkurrenten verwendet werden. Für die Adressierung der damit verbundenen Umsetzungshürden bedarf es neuer Förderungsinstrumente, die flexibel auf die im Transformationszeitraum in unterschiedlicher Höhe anfallenden Differenzkosten reagieren und auch eine Überförderung ausschließen. Gleichzeitig müssen diese Instrumente für den gerade in diesem Segment zentralen Aspekt der Planbarkeit der Investitionsentscheidung langfristig ausgerichtet sein. Zu diesem Zwecke werden im Rahmen der UFG-Novelle zu den Budgetbegleitgesetzen geeignete Förderinstrumente ermöglicht. Zur langfristigen budgetäre Absicherung dieser Förderangebote wird die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gesetzlich ermächtigt, die entsprechenden Zusicherungen im Umgang bis zu insgesamt 2,975 Milliarden Euro einzugehen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne entsprechende gesetzlicher Ermächtigung ist das Eingehen von Zusicherungen im Ausmaß von 2,975 Milliarden Euro bis 2030 gesetzlich nicht zulässig.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2026

Evaluierungsunterlagen und -methode: Evaluierungsunterlagen und -methode: Die planmäßige Evaluierung der Effekte der mit Ermächtigung zum Eingehen von Zusicherungen für die Transformation der Industrie wird im Rahmen der Evaluierung für den Zeitraum 2023 bis 2025 erfolgen. In diesem Zusammenhang soll auch die Pilotphase der Förderung der Transformation der Industrie analysiert und evaluiert werden.

 

Ziele

 

Ziel 1: Absicherung der Förderungszusagen für die Förderangebote im Rahmen der Transformation der Industrie

 

Beschreibung des Ziels:

Die langfristige haushaltsrechtliche Absicherung zum Eingehen der Förderungszusagen im Ausmaß von insgesamt 2,975 Milliarden Euro erfolgt durch das Vorbelastungs-Ermächtigungsgesetz.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ohne gesetzliche Verankerung der Ermächtigung zum Eingehen von Vorbelastungen in Höhe von insgesamt 2,975 Milliarden Euro ist die langfristige budgetäre Absicherung der Förderzusagen im Rahmen dieses Förderbereiches nicht gegeben

Die gesetzliche Verankerung der Ermächtigung zum Eingehen von Vorbelastungen in Höhe von insgesamt 2,975 Milliarden Euro ist durch das Vorbelastungsgesetz gegeben.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Ermächtigung für zum Eingehen von Förderungszusagen für die Transformation der Industrie

Beschreibung der Maßnahme:

Mit dem Bundesgesetz zum Eingehen von Vorbelastungen im Ausmaß von bis zu 2,975 Millionen Euro für die Zwecke der Transformation der Industrien wird die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ermächtigt die entsprechenden Vorbelastungen bis diesem Ausmaß einzugehen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die haushaltsrechtlich erforderliche gesetzliche Ermächtigung zum Eingehen von Vorbelastungen im Ausmaß von 2,975 Milliarden Euro für die Zwecke der Förderung der Transformation der Industrie fehlt.

Die haushaltsrechtlich erforderliche gesetzliche Ermächtigung zum Eingehen von Vorbelastungen im Ausmaß von 2,975 Milliarden Euro für die Zwecke der Förderung der Transformation der Industrie ist beschlossen. Damit können die entsprechenden Förderzusagen in der erforderlichen Höhe eingegangen werden.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

in Tsd. €

2023

2024

2025

2026

2027

Auszahlungen, nur Bund

26.251

77.500

117.500

157.500

197.500

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2023

2024

2025

2026

2027

Werkleistungen

5.250

12.000

12.000

12.000

12.000

Transferaufwand

169.750

388.000

388.000

388.000

388.000

Aufwendungen gesamt

175.000

400.000

400.000

400.000

400.000

 

in Tsd. €

2028

2029

2030

2031

2032

Werkleistungen

12.000

12.000

12.000

0

0

Transferaufwand

388.000

388.000

388.000

0

0

Aufwendungen gesamt

400.000

400.000

400.000

0

0

 

in Tsd. €

2033

2034

2035

2036

2037

Werkleistungen

0

0

0

0

0

Transferaufwand

0

0

0

0

0

Aufwendungen gesamt

0

0

0

0

0

 

in Tsd. €

2038

2039

2040

2041

2042

Werkleistungen

0

0

0

0

0

Transferaufwand

0

0

0

0

0

Aufwendungen gesamt

0

0

0

0

0

 

in Tsd. €

Gesamt

Werkleistungen

89.250

Transferaufwand

2.885.750

Aufwendungen gesamt

2.975.000

 

Der dargestellte Aufwand für Werkleistungen und Transfers ergeben sich aus rechnerisch aufgrund angenommener Zahlungsverläufe aus am ehesten vergleichbaren großindustriellen Projekten in der regulären Umweltförderung im Inland.

 

– Finanzierungshaushalt

 

in Tsd. €

2023

2024

2025

2026

2027

Auszahlungen

26.250

77.500

117.500

157.500

197.500

 

in Tsd. €

2028

2029

2030

2031

2032

Auszahlungen

237.500

268.750

288.750

248.750

228.750

 

in Tsd. €

2033

2034

2035

2036

2037

Auszahlungen

208.750

188.750

168.750

140.000

120.000

 

in Tsd. €

2038

2039

2040

2041

2042

Auszahlungen

100.000

80.000

60.000

40.000

20.000

 

in Tsd. €

Gesamt

Auszahlungen

2.975.000

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

IVP

Kurzbezeichnung

Fundstelle

Be-Entlastung (in Tsd. €)

1

Antragstellung Transformation der Industrie

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

121

2

Jahres- und Endabrechnung Transformation der Industrie

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

1.466

 

Die Informationen bei der Antragstellung bzw. Endabrechnung werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten und somit der Förderzweck erreicht wird. Die Stellung des Ansuchens bzw. die Endabrechnung erfolgt durch Ausfüllen digital zur Verfügung gestellter Formulare.

 

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Direkte Leistungen an Unternehmen oder juristische Personen

 

Veränderungen in der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in der betroffenen Institution/dem betroffenen Bereich

Über die Auswirkungen der Förderungen im Rahmen der gegenständlichen Förderungen auf die Beschäftigungs- und Einkommenssituation von Frauen und Männer liegen keine Informationen oder Analysen vor. Von der Ziel- und Zwecksetzung der Förderungen her werden auch keine derartigen Auswirkungen erwartet.

 

 

Beschäftigung und Einkommen in den (potenziell) begünstigten Institutionen/Bereichen

 

Wirtschaftsbereich (ÖNACE)

Beschäftigte gesamt

Durchschnittseinkommen

Quelle/Erläuterung

 

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Relation *)

 

Unbekannt

17.614

23.138

12.163

21.974

55

 

*) Das Feld Relation bezeichnet das Verhältnis des Durchschnittseinkommens der Frauen im Vergleich zu dem der Männer in dem jeweiligen Wirtschaftsbereich

 

Beitrag der Leistungen zur Reduktion von bestehender Ungleichstellung von Frauen und Männern

Es werden keine Auswirkungen erwartet.

 

Nutzerinnen/Nutzer der begünstigten Institutionen sowie mittelbare Leistungsempfängerinnen / Leistungsempfänger der Institution

Es werden keine Auswirkungen erwartet.

 

Erwartete Nutzerinnen/Nutzer

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

keine Angaben

0

0

0

0

0

Keine zum derzeitigen Zeitpunkt seriös abschätzbaren Effekte.

 

Verteilung des erwarteten Steueraufkommens sowie der direkten und indirekten Be- oder Entlastung auf Frauen und Männer

Ausgehend von den bisherigen Untersuchungen zu den Förderungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland insgesamt ist davon auszugehen, dass die durch die Förderung ausgelösten Investitionen erhebliche Steuerrückflüsse auslösen sowie zur Vermeidung von Transferzahlungen beitragen. Schließlich reduzieren diese Investitionen infolge ihrer Wirkung zur Treibhausgasreduktionen das budgetäre Ankaufsrisiko aufgrund von Zielverfehlungen. Information über die geschlechtsspezifische Zuordnung dieser Effekte liegen nicht vor.

 

Auswirkungen auf das Steueraufkommen (Betroffene)

 

Betroffene Steuern

Gesamt

Frauen

Männer

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

keinen Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

 

Auswirkungen auf das Steueraufkommen (Betrag)

 

Betroffene Steuern

Gesamt

Frauen

Männer

Frauenanteil

 

Summe

€ pro Kopf

Summe

€ pro Kopf

Summe

€ pro Kopf

%

keinen Angaben (siehe Erläuterung)

0

0

0

0

0

0

0

 

Anreizwirkungen der Steuer bzw. des Steuerinstruments

Ausgehend von den bisherigen Untersuchungen zu den Förderungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland insgesamt ist davon auszugehen, dass die durch die Förderung ausgelösten Investitionen erhebliche Steuerrückflüsse auslösen sowie zur Vermeidung von Transferzahlungen beitragen.

 

Auswirkungen auf die prozentuelle Differenz des tatsächlich verfügbaren Einkommens von Frauen und Männern

Es werden keine Auswirkungen erwartet bzw. liegen diesbezüglich keine Untersuchungen vor, die entsprechende Hinweise auf mögliche Effekte enthalten würden.

Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur

Die gegenständlichen Förderungen betreffen freiwillige Maßnahmen von Unternehmen. Die Maßnahmen selbst bedingen Investitions- und Betriebskosten auf Seiten der Unternehmen, wofür eine teilweise Abgeltung der Belastung durch die Förderung erfolgt. An sich bildet die Nachfrage nach den Förderungen die Verteilung der Größen- und Branchenstruktur der in Österreich situierten energieintensiven Unternehmen ab.

Die Förderungen im Rahmen der Transformation der Industrie sind formal nicht an bestimmte Unternehmensgrößen gebunden, allerdings ist davon auszugehen, dass in diesem Förderungsbereich große bzw. auch mittlere Unternehmen das Gros der Fördernachfrage ausmachen werden.

Insgesamt stellen die Förderungen im Rahmen der gegenständlichen Förderungen auf die Dekarbonisierung des Unternehmenssektors ab. Dekarbonisierung bedeutet einerseits Einsparung von (energetischen) THG-Emissionen sowie andererseits die Vermeidung aus von THG-Emissionen durch Einsatz erneuerbarer Energieträger bzw. Substitution von Stoffen (Gasen), die THG-Emissionen verursachen. Insofern unterstützen die Förderungen die unvermeidlichen/zwingend erforderlichen Dekarbonisierungsprozesse.

 

Quantitative Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur von Unternehmen

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Fälle

Be-/Entlastung pro Fall/Unternehmen

Gesamt

Erläuterung

keine Angaben

2.200

1.300.000

2.860.000.000

die Angaben müssen naturgemäß sehr vage bleiben, da den gegenständlichen Förderbereichen die Fördersummen massiv divergieren

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf private Investitionen

Die Förderungen kommen energieintensiven Industriebetriebe zugute, die Dekarbonisierungsmaßnahmen an Anlagen aus den im Anhang genannten Sektoren setzen. Nähere Angaben dazu liegen derzeit nicht vor.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf gesamtwirtschaftliche Exporte

Für indirekte Exporteffekte aus den Förderungen liegen keine Informationen vor. Gesteigerte Absatzmöglichkeit im Inland bedingen gegebenenfalls verstärkte Innovationsfähigkeit und (damit) erhöhte Exportchancen.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Kapitalangebot bzw. die Kapitalnachfrage

Die gegenständlichen Förderungen kommen energieintensive Industriebetriebe zugute, daher profitieren diese Haushalte unmittelbar von diesem Instrument. Über Sekundäreffekte sind jedoch auch realwirtschaftliche Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor gegeben, die allerdings nicht näher quantifiziert werden können.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage

Die gegenständlichen Förderungen kommen energieintensiven Industriebetrieben zugute, daher profitieren diese unmittelbar von diesem Instrument. Über Sekundäreffekte sind jedoch auch realwirtschaftliche Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor gegeben, die allerdings nicht näher quantifiziert werden können.

 

Angebotsseitige Auswirkungen auf die Produktivität der Produktionsfaktoren

Der Umweltsektor ist generell durch den Einsatz von modernen, innovativen Technologien geprägt. Insofern sind mit den Förderungen positive Effekte auf die Innovationskraft der Unternehmen verbunden. Nähere Informationen liegen nicht vor.

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt via Objekt Modell

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Diesbezüglich gibt es keine Abschätzungen, aber es wird mit sektortypischen Effekten gerechnet.

 

Quantitative Auswirkungen auf unselbständig erwerbstätige Ausländerinnen/Ausländer

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

keine Angaben

80.000

abgeschätzter Arbeitsmarkteffekt

 

Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen

Diesbezüglich liegen keine näheren Informationen vor.

 

Auswirkungen auf arbeitslos gemeldete Personen

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

keine Angaben

250.000

wieviel der aktuell derzeit arbeitslos gemeldeten Personen von den gegenständlichen Förderungen profitieren, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden

 

 

Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Ein früher Start der Dekarbonsierungsmaßnahmen erhöht die Wettbewerbsfähigkeit in der energieintensiven Industrie.

 

Sonstige wesentliche Auswirkungen

Gemäß den WIFO-Untersuchungsergebnissen zu den "Gesamtwirtschaftliche Effekte der klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen der Evaluierung der Umweltförderung ist bestätigt, dass diese Förderungen positive Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte haben. Demnach werden mit den Förderungen erhebliche positive fiskalischen Effekte, d.h die Veränderungen der direkten und indirekten Steuereinnahmen sowie die arbeitsmarktbezogenen Ausgaben, erzielt. Schließlich tragen die mit den Förderungen ausgelösten Investitionen dazu bei, das, die öffentlichen Haushalte betreffende Ankaufsrisiko für allfällige Zielverfehlungen zu reduzieren.

Auswirkungen auf die Umwelt

 

Auswirkungen auf Staub oder Stickstoffoxide

Grundsätzlich stehen im Fokus der gegenständlichen Förderungen Investitionen zur Energieeinsparung sowie zum Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energieträger (und damit auch zur Einsparung von Treibhausgasemissionen). Maßnahmen zur Energieeinsparung bewirken darüber hinaus auch eine Reduktion von Luftschadstoffen (insbes. Staub und NOx), die jedoch im Rahmen dieser Förderungsaktion nicht erhoben werden.

 

Auswirkungen auf Luftschadstoffe

 

Luftschadstoff

Betroffenheit

Betroffenes Gebiet

Erläuterung

Staub (PM10)

Abnahme

ganz Österreich

 

Stickstoffoxide (NOx)

Abnahme

ganz Österreich

 

 

Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen

Die gegenständlichen Förderungen sind wesentliche Eckpfeiler der österreichischen Klimaschutzpolitik zur Erreichung der der nationalen Klima- und Energieziele für 2030 und der Klimaneutralität 2040.

Eine Umlegung der der bisherigen Ergebnisse in der Umweltförderung im Inland auf die gegenständlichen Förderungen ergibt, dass mit den zusätzlichen Zusagevolumina iHv von rd. 2,975 Milliarden Euro eine jährliche THG-Einsparung von ca. 11 Mio. Tonnen bewirkt werden wird, wobei sich diese Abschätzung lediglich auf die Effekte aus der technologischen Umstellung/Verbesserung bezieht, sodass Reboundeffekte udgl., die zB. in der Treibhausgasbilanz inkludiert sind, nicht berücksichtigt sind. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch zu betonen, dass aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Umstandes, dass für diese neuen Förderbereiche belastbare Untersuchungen über die zu erwartenden Effekte fehlen, und für eine präzisere Aussage über die Effekte die ersten Ergebnisse der Förderungen abzuwarten sein werden.

 

Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen

 

Treibhausgasemissionen

Größenordnung

Erläuterung

Abnahme

11.000.000

THG-Emissionen in Tonnen per anno

 

Auswirkungen auf Wasser

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Seen, Fließgewässer oder das Grundwasser.

 

Erläuterung

Die geförderten Maßnahmen haben keine direkten Effekte bzgl. dieser Wirkungsdimension, allerdings sind generell mit der Investition in Umwelttechnologien positive indirekte Effekte verbunden, die jedoch nicht quantifizierbar sind.

 

Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden.

 

Erläuterung

Die geförderten Maßnahmen haben keine direkten Effekte bzgl. dieser Wirkungsdimension, allerdings sind generell mit der Investition in Umwelttechnologien positive indirekte Effekte verbunden, die jedoch nicht quantifizierbar sind.

 

Auswirkungen auf den Energieverbrauch

 

Einsatz von Energieträgern

Die gegenständlichen Förderungen sind wesentliche Eckpfeiler der österreichischen Klimaschutzpolitik zur Erreichung der der nationalen Klima- und Energieziele für 2030 und der Klimaneutralität 2040.

Eine Umlegung der der bisherigen Ergebnisse in der Umweltförderung im Inland auf die gegenständlichen Förderungen ergibt, dass mit den zusätzlichen Zusagevolumina iHv von rd. 2,975 Milliarden Euro eine jährliche Einsparung von Endenergie von mehr als 15.500 GWh/a sowie die Kapazitäten zur Bereitstellung von Energie aus erneuerbaren Energieträger im Umfang von mehr als 22. 000 GWh/a bewirkt werden wird, wobei sich diese Abschätzung lediglich auf die Effekte aus der technologischen Umstellung/Verbesserung bezieht, sodass Reboundeffekte udgl., die zB. in der Treibhausgasbilanz inkludiert sind, nicht berücksichtigt sind. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch zu betonen, dass aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Umstandes, dass für diesen neuen Förderbereich belastbare Untersuchungen über die zu erwartenden Effekte fehlen, und für eine präzisere Aussage über die Effekte die ersten Ergebnisse der Förderungen abzuwarten sein werden.

 

Auswirkungen auf Energie

 

Energieträger

Veränderung des Energieverbrauchs

Erläuterung

Nicht erneuerbare Energieträger: Abnahme

15.500

mind. jährliche Energieeinsparung in GWh/a – auf die Erläuterung wird verwiesen

erneuerbare Energieträger: Zunahme

22.000

mind. jährliche Zunahme des Einsatzes erneuerbarer Energieträger in GWh/a – auf die Erläuterung wird verwiesen

 

Sonstige wesentliche Umweltauswirkungen

Mit den geplanten Förderungen werden erhebliche umwelt- und klimapolitische Effekte, insbesondere im Hinblick auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Endenergieverbrauches sowie die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger erwartet.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2023

2024

2025

2026

2027

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

26.251

77.500

117.500

157.500

197.500

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2023

2024

2025

2026

2027

gem. BFRG/BFG

43.01.02 UFI

 

26.251

77.500

117.500

157.500

197.500

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung des Vorhabens erfolgt im BFRG und BFRG unter Detailbudget 43.01.02. Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

 

Projekt – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2023

2024

2025

2026

2027

Bund

5.250.000,00

12.000.000,00

12.000.000,00

12.000.000,00

12.000.000,00

 

Körperschaft (Angaben in €)

2028

2029

2030

2031

2032

Bund

12.000.000,00

12.000.000,00

12.000.000,00

 

 

 

Körperschaft (Angaben in €)

2033

2034

2035

2036

2037

Bund

 

 

 

 

 

 

Körperschaft (Angaben in €)

2038

2039

2040

2041

2042

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

2023

2024

2025

2026

2027

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Abwicklung der Förderungen

Bund

1

5.250.000,00

1

12.000.000,00

1

12.000.000,00

1

12.000.000,00

1

12.000.000,00

 

 

 

2028

2029

2030

2031

2032

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Abwicklung der Förderungen

Bund

1

12.000.000,00

1

12.000.000,00

1

12.000.000,00

 

 

 

 

 

 

 

2033

2034

2035

2036

2037

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Abwicklung der Förderungen

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2038

2039

2040

2041

2042

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Abwicklung der Förderungen

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel zur Bedeckung der Zusagen werden auch zur Bedeckung der Kosten der Abwicklung der Förderungen herangezogen. Mangels anderer Erfahrungswerte wird davon ausgegangen, dass die Kosten der Abwicklung der Förderungen max. 3% des Zusagevolumens ausmachen werden.

 

Projekt – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2023

2024

2025

2026

2027

Bund

169.750.000,00

388.000.000,00

388.000.000,00

388.000.000,00

388.000.000,00

 

Körperschaft (Angaben in €)

2028

2029

2030

2031

2032

Bund

388.000.000,00

388.000.000,00

388.000.000,00

 

 

 

Körperschaft (Angaben in €)

2033

2034

2035

2036

2037

Bund

 

 

 

 

 

 

Körperschaft (Angaben in €)

2038

2039

2040

2041

2042

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

2023

2024

2025

2026

2027

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Förderungszusagen

Bund

1

169.750.000,00

1

388.000.000,00

1

388.000.000,00

1

388.000.000,00

1

388.000.000,00

 

 

 

2028

2029

2030

2031

2032

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Förderungszusagen

Bund

1

388.000.000,00

1

388.000.000,00

1

388.000.000,00

 

 

 

 

 

 

 

2033

2034

2035

2036

2037

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Förderungszusagen

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2038

2039

2040

2041

2042

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Förderungszusagen

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Förderungsrahmen ist mit 2,975 Milliarden Euro für die Jahre 2023 bis 2030 bemessen. Für 20273 wird rein rechnerisch mit einem Zusicherungsvolumen von 175 Millionen Euro gerechnet, danach mit einem durchschnittlichen Zusagevolumen von 400 Millionen Euro per anno.


Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Informationsverpflichtung 1

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Antragstellung Transformation der Industrie

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

neue IVP

National

121.440

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Die Informationen bei der Antragstellung werden benötigt um zu gewährleisten, dass die aufgestellten Förderbedingungen eingehalten und somit der Förderzweck erreicht wird. Die Stellung des Ansuchens erfolgt durch Ausfüllen eines digital zur Verfügung gestellten Formulars mit folgender Inhalten:

- Daten zur Identifizierung des Projekts bzw. des/r AntragstellerIn (Anschluss einer Kopie des Meldezettels)

- Preisangebote (Anschluss)

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Förderanträge werden von den FörderwerberInnen über eine Online-Plattform der KPC gestellt (eingereicht).

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Identifikation erfolgt durch die Abfrage der KUR über die Abwicklungsstelle

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Aus verwaltungsökonomischen Gründen und Gründen unzureichender Verbreitung eines elektronischen Signatursystems ist ein solches nicht im Antragsstellungsprozess vorgesehen.

 

Unternehmensgruppierung 1: alle Unternehmen, die einen Förderantrag im Rahmen der Transformation der Industrie stellen

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Elektronisches Formular ausfüllen

02:00

46

0,00

0

92

92

Verwaltungstätigkeit 2: Beschaffung der Unterlagen

10:00

46

0,00

0

460

460

 

Fallzahl

220

Sowieso-Kosten in %

0

 

Informationsverpflichtung 2

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Jahres- und Endabrechnung Transformation der Industrie

Infoblatt https://www.umweltfoerderung.at/betriebe.html

neue IVP

National

1.466.080

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Im Rahmen der Jahres- und Endabrechnung sind alle Rechnungen der förderbaren Kosten vorzulegen.

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Die Jahres- und Endabrechnungen werden von den FörderwerberInnen über eine Online-Plattform der KPC gestellt (eingereicht).

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Identifikation erfolgt durch die Abfrage der KUR über die Abwicklungsstelle

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Aus verwaltungsökonomischen Gründen und Gründen unzureichender Verbreitung eines elektronischen Signatursystems ist ein solches nicht im Jahres- und Endabrechnungsprozess vorgesehen.

 

Unternehmensgruppierung 1: alle Unternehmen, die nach Erhalt der Förderzusage, die Maßnahmen umsetzen und auf elektronischem Wege die Jahres- und Endabrechnungsunterlagen vorlegen

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Beschaffung der Unterlagen

56:00

46

2.800,00

0

5.376

5.376

Verwaltungstätigkeit 2: Hochladen der Rechnungen

28:00

46

0,00

0

1.288

1.288

 

Fallzahl

220

Sowieso-Kosten in %

0

 


Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Umwelt

Wasser

-       Auswirkungen auf den ökologischen oder chemischen Zustand von Seen und Fließgewässern oder

-       Auswirkungen auf Menge und Qualität des Grundwassers

Umwelt

Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

-       Eingriffe in den Lebensraum im Hinblick auf die Verringerung des Hochwasserschutzes oder des Schutzes vor Muren und Lawinen, Veränderungen hinsichtlich der Produktion von schadstofffreien Lebensmitteln oder Eingriffe in Naturschutzgebiete oder

-       Zerschneidung eines großflächig zusammenhängenden Waldgebietes oder einer regionstypischen Landschaft oder

-       Zunahme der versiegelten Flächen um 25 ha pro Jahr

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1320401039).