1883 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über das Volksbegehren „Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!“ (1629 der Beilagen)
Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:
„Volksbegehren ‚Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!‘
Bei der www.impf-abstimmung.at hatten alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, auf jedem Amt / per Handysignatur für JA/NEIN zu unterschreiben: 80,39% der ÖsterreicherInnen lehnen die Impfpflicht strikt ab.
Nun will die Regierung das eindeutige demokratische Ergebnis ignorieren: Eine allgemeine Impfpflicht ist für 1.2.2022 angekündigt, samt empfindlicher Geld-/Freiheitsstrafen.
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, den Willen des Volkes umzusetzen und eine Impfpflicht auszuschließen!
Begründung:
Bei der amtlichen ‚Impf-Abstimmung‘ wurde Ende September 2021 die Frage ‚Impfplicht JA oder NEIN‘ entschieden: Eine klare Mehrheit von 80,39% stimmte dabei gegen eine Impfpflicht und gegen Diskriminierung aufgrund des Impfstatus!
Wichtiges Detail: Zum Zeitpunkt der Impf-Abstimmung im Herbst 2021 war bereits mehr als die Hälfte der Bevölkerung geimpft.
Alle relevanten Medien (APA, ORF, Krone, oe24, etc.) haben über die Möglichkeit der Abstimmung
berichtet und die Bevölkerung informiert. Die demokratische Entscheidung des österreichischen Volkes ist nun zu respektieren! Eine Impfpflicht wird vom Volk nachweislich abgelehnt!
Dennoch hat die Regierung knapp nach der Impf-Abstimmung Ende 2021 die Impfpflicht verkündet und das Parlament diese im Eiltempo am 20. Jan. 2022 beschlossen, samt empfindlicher Strafen. Dieser Schritt widerspricht nachweislich dem demokratischen Willen des Volkes.
Das Ergebnis der Impf-Abstimmung – das klare NEIN - wurde dem Parlament am 22. Nov. 2021
zugewiesen, aber bis heute nicht inhaltlich behandelt!
Daher ist das aktuelle Volksbegehren ‚Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!‘ so wichtig, um das Parlament daran zu erinnern, dass es das Volk und nicht die Regierung vertritt!
Das Parlament wird somit aufgefordert, die Impfpflicht wieder ersatzlos abzuschaffen und in die Verfassung klar und deutlich hineinzuschreiben, dass eine Impfpflicht und jegliche Diskriminierung aufgrund des Impfstatus in Österreich ausdrücklich verboten wird.
Bitte unterschreiben Sie das Volksbegehren
Weitere Infos auf: www.impf-abstimmung.at
2.
Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:
3.
Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 25. Mai 2022 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.
Bundeswahlbehörde
Zl. 2022-0.349.223
Volksbegehren ‚Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!‘
Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 25. Mai 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren ‚Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!‘ festgestellt:
Gebiet |
Stimmberechtigte |
Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen) |
Stimm-beteiligung in % |
Burgenland |
233.063 |
6.684 |
2,87 |
Kärnten |
434.058 |
17.179 |
3,96 |
Niederösterreich |
1.292.780 |
54.291 |
4,20 |
Oberösterreich |
1.099.800 |
58.813 |
5,35 |
Salzburg |
392.476 |
18.531 |
4,72 |
Steiermark |
955.744 |
34.569 |
3,62 |
Tirol |
540.468 |
19.787 |
3,66 |
Vorarlberg |
274.705 |
11.532 |
4,20 |
Wien |
1.138.385 |
25.090 |
2,20 |
Österreich |
6.361.479 |
246.476 |
3,87 |
Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt. Der
Stellvertreter des Bundeswahlleiters:
AL
Mag. Robert Stein
4.
Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen
Gebiet |
Stimm-berechtigte |
Unterstützungs-erklärungen + Eintragungen |
Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen |
Unterstützungs-erklärungen |
Eintragungen |
Burgenland |
233.063 |
6.684 |
2,87 % |
4.051 |
2.633 |
Kärnten |
434.058 |
17.179 |
3,96 % |
11.523 |
5.656 |
Niederösterreich |
1.292.780 |
54.291 |
4,20 % |
36.571 |
17.720 |
Oberösterreich |
1.099.800 |
58.813 |
5,35 % |
40.754 |
18.059 |
Salzburg |
392.476 |
18.531 |
4,72 % |
12.477 |
6.054 |
Steiermark |
955.744 |
34.569 |
3,62 % |
22.958 |
11.611 |
Tirol |
540.468 |
19.787 |
3,66 % |
13.133 |
6.654 |
Vorarlberg |
274.705 |
11.532 |
4,20 % |
7.375 |
4.157 |
Wien |
1.138.385 |
25.090 |
2,20 % |
14.083 |
11.007 |
Österreich |
6.361.479 |
246.476 |
3,87% |
162.925 |
83.551 |
„
Das Volksbegehren wurde von 246.476 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 25. Mai 2022 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Ing. Werner Bolek namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Mag. Marcus Hohenecker, Anatolij Volk, Mag. Iris Friedrich sowie DI Josef Andreas Baumgartner.
Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 21. September 2022 in der 171. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und dem Gesundheitsausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen.
Der Gesundheitsausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR in öffentlicher Sitzung am 5. Oktober 2022 erstmals in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG‑NR wurden der Bevollmächtigte und zwei von diesem nominierte Stellvertreter:innen im Sinne des Volksbegehrengesetzes beigezogen.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Martina Diesner-Wais, der Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Ing. Werner Bolek sowie der Abgeordnete Peter Wurm. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.
In seiner Sitzung am 7. Dezember 2022 nahm der
Gesundheitsausschuss das gegenständliche Volksbegehren erneut in
Verhandlung. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurden der
Bevollmächtigte und zwei von diesem nominierte Stellvertreter:innen im
Sinne des Volksbegehrengesetzes beigezogen. Außerdem wurde vor Beginn der
Verhandlungen einstimmig die Durchführung eines öffentlichen Hearings
gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR beschlossen, dem nach § 40
Abs. 1 GOG-NR einstimmig
ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger sowie Univ-Prof. Dr. Karl Stöger
als Experten beigezogen wurden.
Nach einer einleitenden Stellungnahme des
Bevollmächtigten des Volksbegehrens, Ing. Werner Bolek gaben die
geladenen Experten ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger und
Univ-Prof. Dr. Karl Stöger jeweils Eingangsstatements ab. An der
anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Werner Saxinger,
MSc, Mag. Verena Nussbaum, Rudolf Silvan, Dr. Susanne Fürst,
Ralph Schallmeiner und Fiona Fiedler, BEd, die geladenen
Experten
ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger und Univ-Prof. Dr. Karl Stöger,
die Abgeordneten
Mag. Gerald Hauser und Dr. Josef Smolle sowie der
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Johannes Rauch. Der stellvertretende Bevollmächtigte des
Volksbegehrens, Anatolij Volk gab eine abschließende Stellungnahme
ab.
Die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellung der Beratungen des Gesundheitsausschusses zum gegenständlichen Volksbegehren am 7. Dezember 2022 wurde einstimmig beschlossen; diese ist in Anlage 1 enthalten.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Josef Smolle gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2022 12 07
Dr. Josef Smolle Mag. Gerhard Kaniak
Berichterstattung Obmann