Entschließung

betreffend gesetzlich verpflichtende Wirkungsfolgenabschätzung von Gesetzesvorhaben auf die von Österreich umzusetzenden nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, mit der die Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen im Gesetzwerdungsprozess schon vorab, zusätzlich zur bestehenden Wirkungsfolgenabschätzung, als ein integraler Bestandteil der Gesetzesvorlagen an das Parlament bundeshaushaltsgesetzlich verpflichtend wird, und hierüber auch, wie bei der Wirkungsorientierung, ein ausführliches jährliches Berichtswesen an den Nationalrat etabliert wird, mit dem die beabsichtigte Zielerreichung bzw. -umsetzungsgrad überprüft werden kann.