230 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 622/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird  

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 29. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch gegenständliches Vorhaben wird die Frist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Vergütung des Verdienstentganges, der aufgrund einer wegen des Auftretens von SARS-CoV-2 ergangenen behördlichen Maßnahme besteht, von sechs Wochen auf drei Monate verlängert. Diese Fristverlängerung dient der Erleichterungen für die Betroffenen.

Bereits laufende oder abgelaufene Fristen beginnen mit Inkrafttreten dieser Bestimmung neu zu laufen, sodass auch hier die Erleichterungen zum Tragen kommen.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriff im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger der Abgeordnete Dr. Christoph Matznetter das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 06 16

                             Mag. Eva Blimlinger                                                        Gabriel Obernosterer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann